OT: Es gab vor ca. 20 Jahren mal ein Buch, in dem Meldungen an Versicherungen gesammelt waren. Mein Favorit war u.a.: Ich fuhr hinter einem riesengroßen Möbelwagen auf den Kreisverkehr zu. Durch seinen Sog wurde ich hineingezogen.
OK, ein letzter => ...und bog nach links in die Einfahrt ein und prallte gegen einen Baum, der bei mir dort nicht steht.
Dabei sollten wir es belassen. Ich glaube nicht, dass sich der Tempomat im Zweifelsfall einklagen lässt.