Beiträge von Martin_123
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Auch OT Das lustigste ist ja der Fakt, dass im Fahrgast/Kofferraum praktisch wenig gewonnen wird. Der Hauptanteil liegt in den US-Vorgaben für den Front- und Heckbereich beim Aufprall. Vll. könnte ihr euch noch an den Golf I in deutscher und US-Ausführung erinnern...
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Ich habe mal für ein Unternehmen gearbeitet, das damals führend war auf dem Gebiet (erste Mercedessterne oder Audiembleme aus Kunststoff). Ja, man kann das besser machen, ich habe bewusst die preiswerteste Variante erwähnt.
Man kann in einer Spritzgußform praktisch jede Sichtfläche so gestalten, wie sie sein soll. Also poliert, gesandstrahlt, genarbt usw. Problematisch ist es auf polierten Flächen, wenn auf der Gegenseite ein Halter o.ä. angespritz wird, weil man auf Hochglanz jede noch so kleine Einfallstelle (entsteht durch Materialanhäufung und unterschiedliches Abkühlen) sofort als "Beule" sieht. Das haben wir hier aber nicht

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Am weißen Auto mit lackierter Radhausblende gefällt mir das auch. Bei meinem Tucson in Teal mit dunklen Blenden wäre das nichts.
OT aus dem Nähkästchen: Ein schwarzes Designelement wird in schwarz eingefärbtem Kunststoff gespritzt. Vernünftig gefertigt sieht das auch in Jahren noch schön aus. Folieren (antrazit z.B.) sieht meist billig aus und eine Folie löst sich über kurz oder lang, vor allem außen am Auto. Galvanisch verchromen bedeutet, dass ein spezieller Kunststoff verwendet werden muss, der Kunststoff muss leitend gemacht werden (man dampft eine Kupferschicht auf), danach kann man verchromen. Das ist teuer oder es verwittert nach recht kurzer Zeit. Fazit: Manchmal ist weniger mehr.
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Es bleibt jedem freigestellt, sich so oder anders zu verhalten.
Wie bereits festgestellt, ist die Antwort des Hyundai Supports recht schwammig, zum anderen habe ich Vertrauen in meinen Händler, der auch die Sachprüfung im Garantiefall in Vertretung durch Hyundai vornimmt. Ich hatte bislang zwei "echte" Garantiefälle, Federung hinten rechts und eine undichte Hochduck-/Benzinpumpe. Alles wurde sofort duch den Händler veranlasst, noch bevor ein Garantieantrag bei Hyundai gestellt wurde. O-Ton: Wir legen die "Beweismittel" zur Prüfung zurück, bislang hat Hyundai keine Prüfung vorgenommen.
Es mag eine Einzelfalllösung sein, mir reicht das für eine vertrauensvolle Basis.
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Interessant wäre,
wie es bei anderen Hersteller geregelt ist.
Meine Vermutung,
Hyundai nimmt es hier viel zu ernst,
oder möchte die Wartungskosten pushen!
Das war ein Punkt im Gespräch mit "meinem" Meister. Der Händler vertritt neben Hyundai auch Opel und Suzuki als Vertragshändler. Vll. war er auch deshalb erst verwirrt ob meiner Frage...
Ihm ist bislang nur Hyundai bekannt (geworden), die den Austausch der eCall-Batterie nach drei Jahren vorgeben (wollen). Das sei völlig übertrieben und unnötig, so seine Worte. Die Warnlampe würde bei ca. 2/3 Leistungsverlust aufleuchten und es würde völlig ausreichen, dann den Austausch zu veranlassen. O-Ton: Es komme ihm vor wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Sie hätten aber auch so genug zu tun und bräuchten diese "Hilfe" nicht.
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Vll. habe ich dahingehend auch Glück, dass die prüfende Werkstatt zufällig die Werkstatt ist, die den Austausch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig erachten.
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Bean - Wie gesagt, so wurde das (auch nach Rücksprache mit Hyundai) bestätigt. Einzig die Garantie der eCall-Batterie gilt nur für drei Jahre (wie auch für die 12V-Batterie). Eine Einzelfallprüfung müsste demnach ergeben, dass die nicht getauschte eCall-Batterie ursächlich für den entstandenen Schaden resp. dessen Ausgang war. Schwierig...
Aber hey, es darf jeder handhaben wie er mag.
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Update durch meinen Hyundaihändler: Nein, die eCall-Batterie muss nicht nach drei Jahren zwingend gewechselt werden. Außer dem Garantieanspruch auf die eig. eCall-Batterie (der ist auf drei Jahre beschränkt) verliert man keinerlei Garantieanspruch. Hyundai empfielt den Austausch nach drei Jahren quasi im Rahmen des "Rundum sorglos Pakets".
Gleichwohl gehört eCall zur verplichteten Sicherheitsausstattung und muss zeitnah getauscht werden, sollte sich die Warnanzeige melden. Das würde auch im Rahmen der HU als sicherheitsrelevant bemängelt!
Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt

Ach, vergessen: Man kann die eCall-Batterie auch wieder aufladen. Nur garantiert niemand, ob der Akku danach noch den Vorgaben entspricht, weshalb davon abgeraten wird.