Nun es amüsiert mich, das da inmer Ausreden gebraucht werden.
In A und in D ist es im Gesetz, welches jedem Autofahrer bekannt sein muß, das die Benutzung solcher Warneinrichtungen verboten sind.
Allerdings kenne ich nur den österreichischen Rechtstext in etwa.
Und wenn man in eine Kontrolle kommt, zeigt einem der Polizist dann schon, wo das einzustellen ist.
Unwissenheit schützt da gar nicht, denn jeder bekam eine Betriebsanleitung zu dem Auto.
Mir ging es aber eher darum ob es nicht gekd- und nervenschonender wäre, sich gkeich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Denn eins ist mir in fast einem halben Jahrhundert schon zubehmend aufgefalken.
Nämlich das Geschwindigkeitsbeschrönkungen zunehmen als Mindest den Höchstgeschwindigkeit angesehen werden.
Pber die Sinnhaftigkeit eines Verbotes kabn man diskutieren, den Berichten zufolge soll die Zuverlässigkeit sowieso mangelhaft sein.
Warum Hyundai das im Bundesgebiet und Österreich nicht automatisch deaktiviert verstehe ich siwieso nicht bei den digitalen Möglichkeiten heutzutage.
Ein Schelm der da anderes denkt.
Aber gut.
Mein obriger Neujahresvorsatz ist noch immer aufrecht.