Das ist Erbsenzählerei. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das nicht für den deutschen Markt gedacht war. Ob man es Reimport, Grauimport oder EU-Fahrzeug nennt, ist egal.
Die Definition von Re-Import ist eigentlich eindeutig:
Die Wiedereinfuhr der unveränderten Güter erfolgt, um Preisdifferenzierungen des Herstellers auf verschiedenen nationalen Märkten für gleiche Güter zu nutzen. Es handelt sich um eine Wiedereinfuhr der im Ursprungsland verkauften und exportierten Ware. Der Re-Importeur ist dabei nicht identisch mit dem Exporteur.
Grauimport:
Als Grauimport bezeichnet die Fachwelt alle Waren, die über nicht autorisierte Vertriebswege in den Handel gelangen. Dies gilt für alle Produkte, die in der Regel ausschließlich vom Hersteller oder durch ihn ernannte Vertriebspartner gehandelt werden.
EU-Fahrzeug:
Bei einem EU-Import handelt es sich um einen Neuwagen, der in einem anderen Land der Europäischen Union auf den Markt gebracht wird. Für den tatsächlichen Verkauf findet allerdings ein Transport nach Deutschland statt.
Grund dafür ist ein Wegfall der Grenzen innerhalb von Europa, durch welchen auch viele Handelsbeschränkungen entfallen sind. EU-Bürger nutzen die Möglichkeit, Waren auch aus anderen EU-Mitgliedsländern preiswert zu kaufen. Dies betrifft unter anderem auch Neuwägen.