Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit soll nicht für die Fahrzeuge im allgemeinen gelten, sondern ist für die Fahranfänger gedacht. .....
Dem ist leider nicht so!
Ebenfalls und von einem Tempolimit von 110 km/h betroffen sein könnten Halter*innen eines SUV. Dellis Entwurf zufolge soll für Führerscheine der Klasse B die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 1,8 Tonnen gesenkt werden. Schwerere Fahrzeuge würden dann einen sogenannten Führerschein „B+“ voraussetzen. Zudem solle das Gewicht an eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 110 km/h gekoppelt werden, wie Giga erklärt.
SUV-Verbot für Führerscheinklasse B
Der wohl heftigste Einschnitt des Entwurfs ist eine neue Klassifizierung: Führerscheine der Klasse B könnten – wenn der Entwurf in aktueller Form durchgewunken wird – nicht mehr wie bisher für Pkw bis 3,5 t Leergewicht gelten. Stattdessen sind 1,8 t als Obergrenze vorgesehen. Obendrein könnte eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h an die Gewichtsklasse gekoppelt werden.