Beiträge von billy

    Hm, ich habe es ehrlich gesagt noch nicht ausprobiert bei dem Hyundai. Beim Mercedes (ebenfalls SbW) geht er in N aus aber zum Starten muss er in P stehen. Ich bin ehrlich gesagt ansonsten noch nie auf die Idee gekommen in einer Durchfahrt(zieh)anlage das Auto aus zu machen…bin da immer auf Habacht ;) Vor allem warte ich bei den Anlagen die ich kennenimmer länger ab und fahre nicht direkt bei grün los, weil es immer noch 5 Sekunden dauert bis das Heck komplett abgetrocknet ist. Aber wie gesagt, beim Hyundai habe ich es praktisch noch gar nicht versucht, aber der tausend Sicherheitsalarme, würde mich wundern wenn er nicht entweder automatisch auf P ginge oder sich auf N starten ließe. Andererseits, dafür bestätigt man dem Fahrzeug das N ja auch dort extra am Lenkrad … wenn ich das Auto das nächste Mal fahre, versuche ich dran zu denken es zu probieren.

    Der NX4 kann auch in Stufe N gestartet werden. Ebenso kann er auch in Stufe N ausgeschaltet werden, solange die Fahrertür nicht geöffnet wird. Steht im Handbuch auf den Seiten 6-25 ff. unter "AUTOMATIKGETRIEBE".

    Was soll die Werkstatt auch auslesen? Wenn die Bordelektronik keinen Fehler feststellt, wird auch nichts protokolliert. Einen vermeindlichen Fehler, der in der Werkstatt nicht auftaucht, zu finden, ist schwierig. Ob es wirklich an der Scheibe bzw. den dortigen Sensoren liegt, ist auch nur ein Verdacht. Es kann auch an anderen Dingen liegen.

    Ein Wassereinbruch in die Elektrik unter der Haube wäre eine Möglichkeit.

    Ich kann schon gut verstehen, dass ein Servicemitarbeiter vorsichtig versucht herauszufinden, ob eine fehlerhafte Bedienung vorliegt. Wenn ich die Vielzahl an vermeindlichen Problemen - neben den tatsächlichen Fehlern - beim NX4 hier im Forum lese, die sich einfach durch ein Lesen der Bedienungsanleitung gelöst hätten, kann man verstehen, warum sich dieser Servicemitarbeiter so verhält.

    So ein Quark, dann hätte mir der Händler wohl am Dienstag nicht die Wandlung angeboten, am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.

    Nö, das ist kein "Quark" sondern das BGB:

    Zitat von BGB

    Der Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.

    Aber gut, wenn Dein Händler Dir das Angebot macht. Sehr kulant!

    Es kann auch nicht richtig sein, dass einerseits eine Wallbox durch die Öffentlichkeit, die ja der Staat darstellt, mitfinanziert wird, andererseits genau diese Öffentlichkeit ausgesperrt wird.