Was nicht heißt dass sich der Garantiegeber mit dieser "Freiwilligkeit" immer rausreden kann. Eine gegebene Garantie ist Vertragsbestandteil des Kaufvertrages und zu leisten, sind die Garantiebedingungen erfüllt. Und darum gehts in meiner Aussage.
Das ist richtig. Die Freiwilligkeit endet beim Vertragsabschluss und ist dann auch für den Garantiegeber bindend. Aber nicht aufgrund des EU-Rechts sondern nur aufgrund der Bindung an den geschlossenen Vertrag. Das ist eben ein Unterschied, da die Garnatiebedingungen keine rechtl. Prüfung standhalten müssen. Dafür gibt es ja die Gewährleistung. Das wird hier gerne alles vermischt.