Wo stammt die Aussage her?
Beiträge von billy
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Er hat ja nichts verändert, kalibriert oder eingestellt,
sondern nur den Rat befolgt wie in Post 8 vorgeschlagen!
Nun zeigen die RDKS Sensoren plötzlich die selben Luftdruckwerte wie an der Tanke an, somit keine Abweichung!
Was war nun die Ursache für die Abweichung mit dem Luftbefüller der 1. Tanke?
Sicherlich nicht die RDKS Sensoren wenn nun alles passt!
Lt. Post #13 hat er die tatsächlichen Werte an einer anderen Tagstelle nochmals angepasst. Offensichtlich war das erste Gerät etwas ungenau.
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Im Ergebnis ändert es nichts, Du musst es so akzeptieren, wie es ist. Aber wenn Dir die Begründung hilft, ist es ja gut.
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Hier gibt es viele User, die wegen Nichtigkeiten Hyundai Deutschland anschreiben. Warum nicht hier und das Ergebnis posten?
Siehe oben. Ich habe das bereits getan.
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Gebrauchtwagen ist ja klar,
Davon war nie die Rede!
Es gibt halt im Netz,
auch andere Meinungen,
diese sind halt nicht verifiziert und teilweise schon älter!
https://www.hyundaiboard.de/th…9457-wann-zur-inspektion/
Dachte,
Da es hier so viele User gibt,
Sicherlich haben hier schon viele
ein deutsches Auto (kein EU) mit Tageszulassung gekauft,
bei Mobile und Co. sind immer sehr viele verfügbar,
Und können über ihre Erfahrungen berichten,
Haben ebenfalls ein deutsches Serviceheft mit ausgefüllter dokumtierter Übergabeinspektion!
Es ist egal, wie man das Fahrzeug bezeichnet. Versicherungen sehen übrigens Tageszulassungen auch als Gebrauchtwagen an. Entscheidend ist die dokumentierte Erstzulassung mit Übergabeinspektion. Das Fahrzeug muß ein Jahr danach zur Inspektion.
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White N-Line : deshalb ja auch mein Hinweis, daß das Kärtchen angehängt wurde, als das Auto neu war, also bei Null km. 🥹
Ein Kärtchen im Motorraum wird keine Relevanz haben. Nur das Serviceheft ist entscheidend.
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Im Ergebnis ist es egal, on ein Fahrzeug ein Neuwagen, Tageszulassung oder Gebrauchtwagen war. Mit dem Datum der ersten Zulassung und der Auslieferung beginnt die Frist zu laufen.
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Danke,
War das auch eine Tageszulassung?
Wie viel Kilometer hatte das Fahrzeug, als du es erworben hattest?
Hattest du auch eine dokumentierte Übergabeinspektion im Serviceheft bekommen?
Ja, es war eine Tageszulassung und hatte 7 km gelaufen, also nix. Die Übergabeinspektion war dokumentiert.
Grundsätzlich ist ein Fahrzeug mit Tageszulassung ein bereits zuvor zugelassenes Fahrzeug mit sehr wenig gefahrenen Kilometern zum Zeitpunkt des Erwerbs. Auch wenn es kaum einen Unterschied zu einem Neuwagen gibt, ist so ein Fahrzeug nichts anderes als ein Gebrauchtwagen. Alle Bestimmungen des Herstellers laufen damit ab dem Tage der ersten Zulassung.
Mein Tucson hatte in 12/2020 gerade mal 7.300 km gelaufen. Ob die erste Inspektion, die hauptsächlich aus einem Ölwechsel besteht, technisch notwendig ist, ist egal. Sie ist einfach vorgeschrieben, um die Garantiebedingungen einzuhalten. zm Glück hatte ich bis heute keinen Grund die Garantie in Anspruch zu nehmen, aber alleine das Wissen, dass mich ein großer Schaden finanziell nicht belastet, hat mich dazu bewogen, die frist einzuhalten. Meine Garantieverlängerung hat jetzt ebenfalls begonnen. Der Tucson ist bis 12/2027 safe. Danach wird er wohl noch die Komponentenversicherung erhalten.
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Den Griff an der A-Säule und auch an der B-Säule gibt es jetzt auch noch. Aber eben an Autos, in welche man einsteigen muß - amerikanische PickUps und Fullsize-SUV‘s. Das ist bei Autos in der Größenordnung eines Tucson nicht unbedingt nötig.
Das ist in Europa eher selten geworden. Bei vielen Fahrzeugen befinden sich in der A-Säule Airbags. Für einen Griff fehlt oft einfach der Platz.
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Mein Tucson TLE wurde in 12/2019 angemeldet durch Hyundai Deutschland. Dieses Datum ist auch im Serviceheft dokumentiert. Das Fahrzeug hatte einen Hagelschaden im Auslieferungszentrum erlitten, der dann noch beseitigt wurde. Ich habe den Wagen in 3/2020 beim lokalen Hyundai-Händler mit einem ordentlich Rabatt erworben. Die erste Inspektion war in 12/2020, die Werksgarantie ging bis 12/2024.