Beiträge von billy

    in diesem Beitrag wird überhaupt nicht das Fahrerprofil berücksichtigt,

    deshalb viel zu allgemein,

    alles Dinge die schon 10 Jahre bekannt sind!

    Naja, in dem Artikel steht auch nicht drin, dass das Fahrprofil nennenswerten Einfluss hat. Da nun mal mehrere Organisation aus dem Fach dahinterstehen, scheint das Problem nicht wirklich so groß zu sein, wie es hier dargestellt wird.

    Vielleicht hilft dies weiter. Nach ZDK, ADAC, dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ist es unproblematisch E10 mit einem geeigneten Wagen zu tanken.

    Paisley Ich habe lediglich auf die Garantiebedingungen des Autohauses hingewiesen, dass HD_Klaus netterweise genannt hat. Diese machen es auch überregional interessant und damit für alle hier im Forum. Dass Du das offensichtlich anders verstehen wolltest, ist Dein Problem.

    Lass es jetzt bitte gut sein.

    Das sind die Bedingungen, die das Autohaus online nennt. Das finde ich interssant - auch für überregionale Kunden. Nichts anderes habe ich gesagt.

    Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.

    Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.

    Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.

    Die Garantiebedingungen findest Du auf der Homepage des Autohauses.

    In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.

    Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.

    Wenn Du "diesen Fall" auf das genannte Autohaus Scharf beziehst, stimmt es nicht. Dort steht in den Garantie-Bedingungen, dass die Wartungsarbeiten bei "vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke" durchgeführt werden müssen.

    Hyundai Scharf, Nürnberg, Neuburger Str. 20

    Das Autohaus schließt eine so.g Garantieversicherung für das 5. bis 10. Jahr bei der CarGarantie GmbH ab und übernimmt dafür die Kosten. Ein nennenwerter Kostenfaktor. Wenn jetzt auch noch die Endpreis für Neuwagen günstig sind, ist es sehr interssant. Übrigens genügt es auch die Wartungsarbeiten bei "vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke" durchgeführt wird. Es kann also auch ein anderer Hyundai Vertragshändler sein. Damit ist das Ganze auch überregional interessant.

    Nein, er gibt 5 weitere Jahre nach Ablauf der Hyundaigarantie on Top!


    Voraussetzung ist: Beim Fahrzeug wurde jede Wartung im dortigen Autohaus durchgeführt. Diese weiteren 5 Jahre sind nicht übertragbar. Wird das Fahrzeug z. B. nach 6 Jahren verkauft, ist auch der erweiterte Garantieanspruch verfallen.

    Wie heißt der Händler?

    Bevor ich den Tucson gekauft hatte,

    dachte ich das auch

    dann erklär mir mal diesen Absatz im Service und Garantie Heft,

    der bei mir für große Verwirrung gesorgt hatte?...

    Das bedeutet, dass ohne eine Übergabeinspektion keine Garantie vorliegt. Das hat nichts mit Laufzeiten o.ä. zu tun. Wenn ein Tucson die Inspektionen nach einem Jahr, zwei Jahren usw. aber keine Übergabeinspektion hat, hat er auch keine Garantie. Ich nehme mal an, dass hier Reimporte im Focus stehen.