Ich wollte damit zeigen, dass noch weitere da Probleme haben. Hier ein 2016er, dort ein 2015er Tucson.
Beiträge von billy
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Da hier aber eine Gefährdung davon ausgegangen ist und das KBA hier einen weiteren Betrieb ohne Nachbesserung untersagt hat, ist das wohl rechtlich relativ safe gewesen mit der Ambientebeleuchtung...
Wenn es sich bei der Ambientebeleuchtung um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, muss der Verkäufer hier nachbessern. Das kann auch eine Preisreduzierung sein. Dass das KBA eine weiteren Betrieb nicht zulässt, ist öffentliches Recht. Bei dem Kaufvertrag handelt es sich aber um Privatrecht.
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Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe, gilt grundsätzlich, dass es die Ausstattung haben muss, die im Kaufvertrag genannt wird. Ob der Wagen über ein analoges Instrumentenbrett oder eine digitale Variante verfügt, halte ich für eine wesentliche Änderung. Ich würde den Wagen nicht abnehmen. Auch wenn im nachhinein Funktion, wie eine Ambientedachbeleuchtung deaktiviert werden, sehe ich hier einen wesentliche Mangel und somit dem Lieferanten in der Pflicht zu Nachbesserung.
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In den USA steht Bose auf dem höherwertigen Soundsystem, in Europa steht Krell drauf. Ich glaube nicht, dass sich die Systeme unterscheiden. Hyundai hat einfach unterschiedliche Zulieferer oder Namensrechte. Gefertigt wird das gleiche nach Hyundai-Vorgaben. Aber das ist nur meine Meinung.
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Steht das nicht im Handbuch?
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Sollte klappen. Bei Apple und Siri geht es.
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Ja du gehst von dir aus.
Andere wiederum brauchen garkeinen Wagenheber, die rufen den ADAC oder lassen alle Wechsel in einer Werstatt durchführen.
Vielleicht sind andere aber auch richtige Kerle, machen alles selber und lassen keinen an ihr Auto ran. Kaufen sich ein Ersatzrad und nen Wagenheber und fahren das Zeug ihr Leben lang spazieren.
Who know's?
Hier wurd ja lediglich nach einem Wagenheber gefragt.
Da sollte man schon differenzieren oder zumindest mal nachhaken für welchen Zweck er denn einen benötigt.
Wie du schon selbst sagst...für unterwegs brauchst du keinen. Ich auch nicht.
Aber evtl. der Threadersteller.
Danke für Deine Belehrung, jedoch sieht der Themenersteller es durchaus so, wie ich es schrieben habe.
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Ich brauche unterwegs keinen Wagenheber. Wozu auch? Ich habe kein Ersatzrad. Im Zweifel rufe ich den ADAC.