Beiträge von billy

    Da hier aber eine Gefährdung davon ausgegangen ist und das KBA hier einen weiteren Betrieb ohne Nachbesserung untersagt hat, ist das wohl rechtlich relativ safe gewesen mit der Ambientebeleuchtung...

    Wenn es sich bei der Ambientebeleuchtung um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, muss der Verkäufer hier nachbessern. Das kann auch eine Preisreduzierung sein. Dass das KBA eine weiteren Betrieb nicht zulässt, ist öffentliches Recht. Bei dem Kaufvertrag handelt es sich aber um Privatrecht.

    Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe, gilt grundsätzlich, dass es die Ausstattung haben muss, die im Kaufvertrag genannt wird. Ob der Wagen über ein analoges Instrumentenbrett oder eine digitale Variante verfügt, halte ich für eine wesentliche Änderung. Ich würde den Wagen nicht abnehmen. Auch wenn im nachhinein Funktion, wie eine Ambientedachbeleuchtung deaktiviert werden, sehe ich hier einen wesentliche Mangel und somit dem Lieferanten in der Pflicht zu Nachbesserung.

    In den USA steht Bose auf dem höherwertigen Soundsystem, in Europa steht Krell drauf. Ich glaube nicht, dass sich die Systeme unterscheiden. Hyundai hat einfach unterschiedliche Zulieferer oder Namensrechte. Gefertigt wird das gleiche nach Hyundai-Vorgaben. Aber das ist nur meine Meinung.

    Danke für Deine Belehrung, jedoch sieht der Themenersteller es durchaus so, wie ich es schrieben habe.

    Ich brauche unterwegs keinen Wagenheber. Wozu auch? Ich habe kein Ersatzrad. Im Zweifel rufe ich den ADAC.