Da hier aber eine Gefährdung davon ausgegangen ist und das KBA hier einen weiteren Betrieb ohne Nachbesserung untersagt hat, ist das wohl rechtlich relativ safe gewesen mit der Ambientebeleuchtung...
Wenn es sich bei der Ambientebeleuchtung um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, muss der Verkäufer hier nachbessern. Das kann auch eine Preisreduzierung sein. Dass das KBA eine weiteren Betrieb nicht zulässt, ist öffentliches Recht. Bei dem Kaufvertrag handelt es sich aber um Privatrecht.