Wer also ein E will, muß sich an die 7 Zeichen für den Rest halten. Die blaue Plakette gibt es für Fahrzeuge in Deutschland grundsätzlich nicht. Falls die Plakette dennoch vergeben wurde, kann es sich nur um einen Fehler handeln und die Plakette ist eben nicht rechtmäßig. Ein findiger Mitarbeiter eines Ordnungsamtes kann dafür ein Knöllchen verteilen. Das Befahren einer Spur für E-Fahrzeuge ist auch nicht gestattet.
Übrigens gibt es auf Wunschkennzeichen kein Anrecht. Es muß also eine anderes Kennzeichen gewählt werden, wenn das bisherige 8 Zeichen lang ist.