Beiträge von billy

    Ich denke mal, wenn diese Information gleich im Eröffnungsbeitrag gekommen wäre, hätte es weniger ratlose User und keine verständnislosen Beiträge gegeben.

    Geändert an der eigentlichen Gesetzeslage hat das aber auch nichts. Ist eine Formulierungsfrage, um Rechtssicherheit zu haben.

    Kann sein. Ich habe da wohl unterschätzt, dass es einigen nicht sofort klar ist. Aber sei es drum...

    Der in fett gedruckte Teil wurde zur aktuellen Änderung der StVO zu 11/2021 neu in Kraft getrten, da die Fassung aus 2020 durch Formfehler angreifbar war. Für alle, die den Sinn nicht verstehen oder verstehen wollen, bedeutet es, dass zumindest ab jetzt die Nutzung von Radarwarnern oder entsprechender Software während der Fahrt verboten und strafbar ist.


    Das hat auch nichts mit dem abwägigen Zitieren von anderen Regelungen zu tun. Wen es nicht interssiert bitte ich stattdessen, die Bibel oder das Grundgesetz zu lesen. Viel Spaß dabei!

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

    Der nächste Vertragshändler muss ich 35km fahren. Hatte den nicht hier gekauft Vorot. Würde die Feder lieber selber tauschen. So wie die aussieht ist die "gebrochen" müsste also irgendwo drinn gewesen sein vermute ich .

    35 km sind ja noch eine überschaubare Distanz. Wenn Du Dir Sorgen machst, würde ich hinfahren. Wo die Feder herkommt, ist sicherlich schwierig heraus zu finden. Sie könnte auch vom Sitz stammen oder eben nichts mit dem Tucson zu tun haben.

    Ich würde zum Händler fahren. Der kann dann an einem anderen Fahrzeug ggf. vergleichen. Stellst Du denn eine Veränderung bei der Betätigung des Kupplungspedals fest?

    Die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit wird bei allen Fahrzeugen mit Messgeräten ermittelt und stellt den tatsächlichen Wert unter idealen Bedingungen dar. Der Tacho zeigt bei jedem Fahrzeug mehr an. Der Tacho ist kein geeichtes Anzeigeinstrument, sondern er soll gewollt voreilen, damit der Fahrer niemals behaupten kann, dass er sich an den Tacho gehalten hat, wenn er wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird. Die GPS-Geschwindigkeit des Navis kommt der Wahrheit schon näher.


    Es ist auch kein Problem, den TLE 1.6 T-GDI-Motor im letzten Gang bei "Vollgas" zu fahren, da der letzte Gang so lang ausgelegt ist, dass der Motor nicht in den roten Drehzahlbereich kommen kann. Leistungsmessungen auf Prüfständen werden deswegen in der Regel nicht im letzten Gang durchgeführt.