Beiträge von billy

    Die technischen Angaben bei Hyundai sehen anders aus: Link


    Der Startergenerator soll lediglich die Beschleunigung verbessern:


    "Das 48-Volt-Hybridsystem umfasst eine 48-Volt-Batterie, einen Startergenerator und einen Gleichspannungswandler, der das herkömmliche 12-Volt-Bordnetz mit dem 48-Volt-System verbindet. Der elektrische Startergenerator ist über einen Riemen mit der Kurbelwelle des Motors verbunden und unterstützt diesen bei starker Beschleunigung mit bis zu 12 kW Leistung. Zudem arbeitet der Startergenerator wie ein Dynamo und gewinnt Energie beim Bergabfahren, Ausrollen und Bremsen zurück, die für das nächste Beschleunigen wieder zur Verfügung steht." Link


    Dass hierdurch die Höchstleistung verbessert wird, wird nicht behauptet...

    Ein NX4 als 1.6 T-GDI 48V beschleunigt von 0 auf 100 km/h in 9,4 Sekunden, ein TLE als 1.6 T-GDI beschleunigt in 9,2 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Beide Fahrzeuge haben Frontantrieb. Daten aus Wikipedia. Es gibt also keinen nennenwert unterschiedlichen Messwerte. Ähnlich sieht es bei anderen vergleichbaren Varianten aus. Sobald der zusätzliche 60 PS-Elektromotor beim NX4 ins Spiel kommt sieht das natürlich anders aus.


    Da wir alle keine Testfahrer sind und diese Vergleiche auch nicht auf einem abgesperrten Testgelände stattgefunden haben, sind sie auch nicht objektiv.

    Wie wurde der Mehrverbrauch ermittelt? Auf wieviel Kilometer stützt sich der Durchschnittsverbrauch mit Winterreifen und auf wieviel der mit Sommerreifen?


    Wenn ich bei einer Tankfüllung zu nächsten mal einen Differenz von 0.75 Litern habe, hake ich das als normale Schwankung ab. Ich fahre nicht immer gleich (Ich bin ja kein Roboter), das Wetter schwankt und die Strecke ist auch nicht immer exakt die gleiche.

    Wir einigen uns darauf dass der Inso-Verwalter nicht pfändet.

    Der Ausdruck "pfänden" war sicherlich nicht richtig gewählt. Alles andere wäre sicherlich eine Frage für ein Gericht. Wie auch immer. Solche Sorgen und Probleme hatte ich bisher noch nicht und ich habe inzwischen schon 9 Autos, 3 Motorräder und 2 Anhänger bei diversen Vertragshändlern gekauft.


    Wer 100% sicher gehen will, bezahlt den Wagen direkt bei Empfang und hat entweder den Händler die Zulassung erledigen lassen oder bringt Überführungskennzeichen mit.

    Also gibt Hyundai die Fahrzeugunterlagen erst heraus, nachdem der Wagen bezahlt wurde. Genauso wie der Händler Darmas es macht.

    Wenn ich ein Auto kaufe und nachweislich bezahle, gehört es nach BGB nicht mehr dem Händler sondern mir, auch wenn das Auto auf seinem Grundstück steht. Ich habe einen Kaufvertrag und einen Beleg über die Geldzahlung als Nachweis für meinen Besitz. Die Fahrzeugbescheinigung und/oder die COC sind hier nicht wichtig. Es kann nicht dem Händler gepfändet werden, da er es nicht mehr besitzt sondern nur aufbewahrt.