Es gibt mehr als nur ein paar Gerichtsurteile die besagen, dass wenn der Service nach Herstellervorgaben gemacht wurde, die Garantie nicht verwährt werden darf......nur würde ich das Risiko eines Streites mit Hyundai auch nicht eingehen wollen.
Also werde ich alle Inspektionen und Ölwechsel bei Hyundai durchführen lassen.
Grundsätzlich richtig. Es gilt hier die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung. Ausnahmen kann es bei Leasing-Fahrzeugen geben. Hier kann der Leasing-Geber bestimmte Werkstätten vorschreiben, da er Eigentümer des Fahrzeugs ist.