Jetzt reicht es mit dieser Diskussion!
Durch die Frage wird hier das Forum nicht zugemüllt. Wen es nicht interessiert, der muß diesen Thread auch nicht lesen.
Auch wenn der Thread im NX-Bereich steht, können die Besitzer eines TLE trotzdem hier ihr Statement abgeben. Die Problematik der EU-Importe ist ja auch nicht auf das aktuelle Modell beschränkt. Die gab es schon, als der TLE noch aktuell war.
In der Regel ist die Garantie dann noch gegeben, wenn der Händler, der Fahrzeg aus dem Werk erhalten hat, ein autorisierter Hyundai-Händler war und der sog. EU-Importeur nur als Vermittler aufgetreten ist. Es muß also ein Kaufvertrag zwischen dem nicht deutschen Hyundai-Händler und dem deutschen Käufer zustande gekommen sein.
Hat der EU-Importeur den Tucson erst auf sich zugelassen oder steht als Verkäufer im Kaufvertrag und dann sofort weiterverkauft, hat das Fahrzeug keine Werksgarantie mehr. Falls der EU-Importeur dies im Vertrag behauptet, ahndelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft, für die er gerade stehen muß (Wandlung des Kaufvertrages, Preisnachlass o.ä.)