Da machst du es Hyundai zu leicht - bei so viel reklamationen zum selben Thema sollte ein Hersteller in der Lage sein das Problem einzukreisen und zu lösen.
Sind das wirklich viele Reklamationen? Die meisten zufriedenen schreiben hier nicht...
Da machst du es Hyundai zu leicht - bei so viel reklamationen zum selben Thema sollte ein Hersteller in der Lage sein das Problem einzukreisen und zu lösen.
Sind das wirklich viele Reklamationen? Die meisten zufriedenen schreiben hier nicht...
Ich finde den Kostenvoranschlag nicht besonders abwägig. Ist jetzt kein Schnäppchen, aber auch nicht wirklich extrem teuer.
Das frühe Schalten kann bei behutsamer Fahrweise schon hinkommen.
Wir sollten die Glaskugel einfach beiseite legen und abwarten, was die Wekstatt sagt.
Was soll das für ein Fahrzeug sein?
Laut den Bedienungsanleitungen für 2022 und auch 2023 Tucson Hybrid haben alle nur LED-Scheinwerfer.
In 2022 & 2023 gab es keinen TLE mehr. Ab spätestens 2021 gibt es nur noch den NX4 Falls es sich um das neue Exemplar handelt, ist der Thread hier falsch.
Einen Austausch der Hauptscheinwerfers von H7 auf LED ist sicherlich nicht wirtschaftlich möglich. LED-Leuchtmittel für die bisherigen Scheinwerfer gibt es nicht als legales Bauteil.
Mein TLE mit Anhängekupplung war in 12/22 zum ersten Mal bei der Hauptuntersuchung. Er hat keinen Aufkleber zur Stützlast. Es hat den Prüfer auch nicht interessiert.
Von innen werden die Türen schon aufgehen. Es hört sich so an, als wenn ein Stellmotor der Zentralverriegelung manchmal streikt. Man muss es dem Hyundai Händler eben nur vorführen können, sonst werden die Austauschkosten nicht per Garantie übernommen. Aus Sicht von Hyundai absolut nachvollziehbar.
Irgendwann steigt der Stellmotor ganz aus und dann kann man es auch vorführen. Beim Opel Kadett E hatte ich den gegenteiligen Effekt. Der Stellmotor der Heckklappe stoppte nicht mehr. Damals hätte ich den Austausch (nach der Garantie) selbst bezahlen müssen. ich habe dann einfach den Stecker gezogen und die nächsten 10 Jahre den Schlüssel bzw. den Druckknopf benutzt.
Das gleiche habe ich heute in einem anderen autoforum auch gelesen,da ging es um ein leuchtendes markenlogo im grill.
Kennzeichen geändert aber definitiv sein Fahrzeug.
Schon frech die Hersteller.
Besonders wenn man die rechte am eigen Bild in Betracht zieht.
Das Recht am eigenen Bild gibt es nur als Persönlichkeitsrecht. Es gilt nur, wenn eine Person abgebildet ist. Dann muss diese Person vor Veröffentlichung gefragt werden.
Im Ruhrpott geht das mit der konstanten Geschwindigkeit bei 2.800 U/min nur auf der BAB.
Irgendwann ist der Filter dann komplett zu und damit ist der Auspuff verstopft. Könnte dann teuer werden.