So ein Quark, dann hätte mir der Händler wohl am Dienstag nicht die Wandlung angeboten, am Montag kann ich mir einen N-line ansehen, wenn er mir zusagt, nimmt er meinen zurück.
Nö, das ist kein "Quark" sondern das BGB:
Zitat von BGBDer Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.
Aber gut, wenn Dein Händler Dir das Angebot macht. Sehr kulant!