Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (stilllegen, abmelden)
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Sie müssen diese nicht selbst informieren.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.