Danke für die Info!
Zu Punkt 5: kann ein Auto so einfach ohne die Kennzeichen vorzulegen abgemeldet werden?
Ja kann man hierfür gibt es ein Formular wenn z.b. Teil 2 und die Kennzeichen nicht vorhanden sind. Für einen Termin für Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen zur Abmeldung anmelden.
so ist es hier am Ort aus:
ZitatKraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (stilllegen, abmelden)
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Sie müssen diese nicht selbst informieren.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
ZitatAlles anzeigenErforderliche Unterlagen
- Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI)
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.- Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII)
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.- Eidesstattliche Versicherung – Kennzeichen
Beim Verlust eines Kennzeichenschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen (unter "Formulare"). Sind beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten oder zum Fahrzeug gehört bauartbedingt nur ein Kennzeichenschild, ist die Abnahme einer gebührenpflichtigen Versicherung notwendig.- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (falls vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls vorhanden)
- Ausweis-Dokument der antragstellenden Person
z.B. Personalausweis- ggf. das Anhängerverzeichnis
(soweit vorhanden)- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Krad oder Anhänger
- ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.- Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei
Sollten die Kennzeichen gestohlen worden sein, ist die Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei vorzulegen. Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Kennzeichen gestohlen wurde.