Hier eine Bauform an dem sich der NX5 TUCSON ausrichten sollte um einmal etwas Abwechslung in das Straßenbild zu bringen ![]()
Beiträge von cinfo
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OTA-Updates sind bei Plus includiert und beim Lite nicht. Da musst dann per USB laden (denke ich).
Hm, na alle OTA sind da aber nicht enthalten, bei der PLUS Version
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Execuor: Online-Routenführung hat, so wie ich das sehe, NUR die Pro-Version! Und die Lite-Version NICHT! Oder sehe ich das falsch?
Sollten also die 29,-€ pro Jahr reichen

Hm, das ohne Karten-/NAVI-Updates per OTA -- Aktualisierung hier per USB?
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Kann man auch online machen.
konnte ich leider nicht , da Teil1 im Original beim Kraftfahrzeugsamt vorgelegt werden musste
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ich frage mich gerade wie das technisch funktioniert das unser Auto das Einsatzfahrzeug schon melden kann wenn es noch nicht hörbar ist.
Und wie kann das System die mobilen Blitzer erkennen?
kann die Blitze Pro App auch bis zu 1000m -- Da arbeiten viele Anbieter zusammen und teilen sich die Daten
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Ich habe festgestellt, dass seit dem Update mobile Blitzer enthalten sind (Mitte 👮 -Symbol)
Das war vorher definitiv nicht so.
Keine Ahnung ob richtige Einsatzfahrzeuge zu sehen sind, das ist mit noch nicht untergekommen.
Ja Einsatzfahrzeuge sieht man auch, hier fährt auch mal die Feuerwehr über das Display und das bevor man sie hört, kannte ich erst nur aus dem Santa Fe
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was passiert wenn kein Abo abgeschlossen wird --> Hm, kein OTA-Unterstützung mehr?
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Danke für die Info!
Zu Punkt 5: kann ein Auto so einfach ohne die Kennzeichen vorzulegen abgemeldet werden?
Ja kann man hierfür gibt es ein Formular wenn z.b. Teil 2 und die Kennzeichen nicht vorhanden sind. Für einen Termin für Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen zur Abmeldung anmelden.
so ist es hier am Ort aus:
ZitatKraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (stilllegen, abmelden)
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Sie müssen diese nicht selbst informieren.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
ZitatAlles anzeigenErforderliche Unterlagen
- Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI)
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. - Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII)
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. - Eidesstattliche Versicherung – Kennzeichen
Beim Verlust eines Kennzeichenschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen (unter "Formulare"). Sind beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten oder zum Fahrzeug gehört bauartbedingt nur ein Kennzeichenschild, ist die Abnahme einer gebührenpflichtigen Versicherung notwendig. - Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (falls vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls vorhanden)
- Ausweis-Dokument der antragstellenden Person
z.B. Personalausweis - ggf. das Anhängerverzeichnis
(soweit vorhanden) - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Krad oder Anhänger
- ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde. - Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei
Sollten die Kennzeichen gestohlen worden sein, ist die Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei vorzulegen. Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Kennzeichen gestohlen wurde.
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So die Regulierung schon statt gefunden hat. Was wenn nicht?
ist nicht entscheidend
-- das Auto gehört genau 1 Monat (keine 4 Wochen) nach Anzeigenerstellung bei der Polizei & Versicherung der Versicherung.Ab diesem Zeitpunkt muß man das Auto nicht mehr zurücknehmen. Die Regulierung braucht in der Regel 6 - 10 Wochen. Ist für jemanden der das Auto als Pendler nutzt eine sehr harte Zeit.
Die Hauptschritte zu einer Regulierung sollte man nicht unterschätzen.(deshalb immer hoffen das das Auto nicht gefunden wird)
Hauptschritte der Abwicklung:
1.) Anzeige: Polizei & Versicherung bzw. Bank bei Leasing oder Finanzierung
2.) Ausfüllen aller Fragebögen: Polizei & Versicherung
3.) Sammeln aller Belege die die Angaben in den Fragebögen untermauern & als Kopie an die Versicherung
4.) senden der Autoschlüssel (2 Stück) und Autopapiere Teil 1 & 2 an die Versicherung
5.) hierzu muß das Auto aber Abgemeldet werden (Kopie an die Versicherung - 14 Tage nach dem Diebstahl)
6.) nach einem Monat ist dann die Versicherung der Eigentümer der Versicherung und Ansprechpartner der Polizei
7.) nach ca. 6 Wochen kommt das Schreiben von der Staatsanwaltschaft das dieser Fall nicht weiter verfolgt wird (Kopie an die Versicherung)
8.) Schreiben/Vollmacht an die Versicherung das das Auto beim Kraftfahrzeugsamt abgemeldet werden kann und auch aus dem Versicherungskonto gelöscht werden kann.
9.) jetzt geht die internen Bewertung der Versicherung los und der Wiederbeschaffungswert wird bestimmt (ca. 2 Wochen Zeit)
10) hoffen auf zügige Auszahlung des Wiederbeschaffungswert
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hier ein
Werkstatt-Handbuch (english) zum Download für den TUCSON NX4 2021-25