Alles anzeigenMoin,
ich befürchte das es im Garantiefall Probleme geben kann, da die Werkstatt auf der Rechnung den Hinweis auf das Kundenseits gelieferte Öl gibt und die Spezifikationen des Öles nicht bekannt sind.
Muss aber jeder für sich entscheiden ob die Ersparnis die Sache wert ist.
Gruß
Schschuh
1. Die auf Öl zurückführenden Motorschäden sind erstmal vom Fahrzeughersteller nachzuweisen. (Was ja eine Kleinigkeit ist)
2. Der Halter selber sollte hier ein Ölprobe abgreifen und selber analysieren bzw. Beim Ölhersteller analysieren lassen.
3. Sollte der Schaden am Öl liegen tritt der Ölhersteller in die Pflicht. Wichtig ist das man die Rechnung des gekauften Öl sicher aufbewahrt.
Also wenn man sich an die Vorgaben des Fahrzeugherstellers bzgl. Der Ölspezifikationen hält ist alles lösbar. Aber in einem solchen Fall sehr aufwändig und wenn man Pech hat und am Ende nur mit Gutachter und Richter zu lösen.