Das sind aber die allgemeinen Bedingungen für eine - von mir aus auch - Zusatzgarantie.
Diese unterscheidet sich u.a. auch in den Bedingungen §7: HD_Klaus schreibt doch auch, daß diese Garantie verfällt, wenn er das Auto im Garantiezeitraum verkauft. In den Bedingungen, welche Du nennst, steht, daß sie übertragen wird.
Deshalb nochmal: diese zusätzlichen 5 Jahre ist eine Sonderleistung/-vereinbarung, welche zwischen dem Autohaus und dem Käufer geschlossen wird. Darin werden konkrete Bedingungen festgelegt. Wenn, wie in diesem Falle, das Autohaus als Bedingung setzt, daß die Wartung nur bei denen erfolgen muß, ist das deren gutes Recht. Als Käufer muß man darauf nicht eingehen.