Beiträge von Paisley

    Ich denke, es geht hier eher um höhere Schäden beim Unfallgegner.

    Kulanz von Hyundai nach Garantieablauf kannst Du vergessen. Da kommt nix.

    Kulanz wäre evtl. durch die Hyundai-Werkstatt möglich. Da sieht es aber auch nicht gut aus, wenn man in freier Werkstatt Inspektion machen läßt.

    Nein, billy. Ich sag Dir hier nochmal, daß Du zuerst auf meinen Post reagiert hast, in welchem ich auf den speziellen Fall der Händlergarantie hingewiesen habe, und behauptet hast, daß mein Post falsch ist.

    Und dann Garantiebedingungen gepostet hast, welche allgemein bei Hyundai gelten.

    Das sollte man zumindest einräumen.

    HD_Klaus : wieso Du? Mein Beitrag bezog sich in keinster Weise auf Dich.

    Ich habe nur versucht zu beschreiben, daß Dir Dein Händler ein Angebot macht mit einer 5-Jahres-Garantie unter bestimmten Voraussetzungen und daß dieses Angebot händlergebunden ist zu seinen Bedingungen. Wenn dann - nicht von Dir - Aussagen getroffen werden, die nichts mit diesem Angebot zu tun haben, aber darauf hingewiesen wird, daß z.B. das Auto auch in anderen Werkstätten gewartet werden kann, ist das schlichtweg falsch. Daraufhin habe ich nochmal auf das Händlerangebot hingewiesen. Reaktion: allgemeine Garantiebedingungen. Letztendlich die Ausrede: ich wollte nur da- und darauf hinweisen - naja.

    Also: wenn ich mehrfach darauf hingewiesen habe, daß es sich bei der 5-Jahre-Garantie um eine Sonderleistung des genannten Autohauses handelt, dann auf allgemeine Garantiebestimmungen hingewiesen wurde, ich trotzdem nochmal auf Unterschiede hinweise, wiederum auf den gesonderten Vertrag hinweise und dann geschrieben wird, daß lediglich auf die online-Bedingungen hingewiesen werden sollte, finde ich das schon sehr ausweichend.

    Einfach mal zugeben, daß man falsch gedacht hat, ist eben bei manchen Leuten nicht drin.