Beiträge von Paisley

    Das sind aber die allgemeinen Bedingungen für eine - von mir aus auch - Zusatzgarantie.

    Diese unterscheidet sich u.a. auch in den Bedingungen §7: HD_Klaus schreibt doch auch, daß diese Garantie verfällt, wenn er das Auto im Garantiezeitraum verkauft. In den Bedingungen, welche Du nennst, steht, daß sie übertragen wird.

    Deshalb nochmal: diese zusätzlichen 5 Jahre ist eine Sonderleistung/-vereinbarung, welche zwischen dem Autohaus und dem Käufer geschlossen wird. Darin werden konkrete Bedingungen festgelegt. Wenn, wie in diesem Falle, das Autohaus als Bedingung setzt, daß die Wartung nur bei denen erfolgen muß, ist das deren gutes Recht. Als Käufer muß man darauf nicht eingehen.

    Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.

    Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.

    Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.

    In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.

    Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.

    Hast Du mal die Suchmaschine Deiner Wahl befragt? Einfach mal "legale LED Auto" eingeben, da findest Du einige Artikel. Such Dir einen seriösen aus (sicher keine Forumsbeiträge, da gibt es tausende "Expertenmeinungen"), dann zugelassene Leuchtmittel für Dein Auto suchen. Dann weißt Du bescheid.

    Nur soviel: nach vorne gibt es diverse Anbieter, nach hinten sieht das schon nicht mehr so toll aus. Du solltest bedenken: grob gesagt - alles, was an Licht nach außen dringt, bedarf einer Zulassung/ABE.