Das sagt aber nichts anderes aus, als daß auch eine Tageszulassung als Erstzulassung gilt. Es kann zwar innerhalb 12 Monaten als Neuwagen verkauft werden, Garantie, TÜV, Serviceintervall läuft dennoch ab Tag der Erstzulassung.
Das war doch die Eingangsfrage.
Und somit hat cro in Beitrag 4 recht.
Wenn der Händler dem TE etwas anderes mit dem Garantie- und Wartungsbeginn erzählt, würde ich mir das an seiner Stelle aber wasserdicht schriftlich bestätigen lassen.
Garantie ist ja nicht nur die 5-Jahre- Werksgarantie. Auf das Entertainmentsystem z.B. hats ja nur 3 Jahre. Und wenn ich manches lese, gibt es ja auf diesem Bereich arge Probleme.