Kulanz von Hyundai nach Garantieablauf kannst Du vergessen. Da kommt nix.
Kulanz wäre evtl. durch die Hyundai-Werkstatt möglich. Da sieht es aber auch nicht gut aus, wenn man in freier Werkstatt Inspektion machen läßt.
Kulanz von Hyundai nach Garantieablauf kannst Du vergessen. Da kommt nix.
Kulanz wäre evtl. durch die Hyundai-Werkstatt möglich. Da sieht es aber auch nicht gut aus, wenn man in freier Werkstatt Inspektion machen läßt.
Ja, ist gut. Wie immer hast Du natürlich recht. Was solls. Bringt eh nichts.
Nein, billy. Ich sag Dir hier nochmal, daß Du zuerst auf meinen Post reagiert hast, in welchem ich auf den speziellen Fall der Händlergarantie hingewiesen habe, und behauptet hast, daß mein Post falsch ist.
Und dann Garantiebedingungen gepostet hast, welche allgemein bei Hyundai gelten.
Das sollte man zumindest einräumen.
HD_Klaus : wieso Du? Mein Beitrag bezog sich in keinster Weise auf Dich.
Ich habe nur versucht zu beschreiben, daß Dir Dein Händler ein Angebot macht mit einer 5-Jahres-Garantie unter bestimmten Voraussetzungen und daß dieses Angebot händlergebunden ist zu seinen Bedingungen. Wenn dann - nicht von Dir - Aussagen getroffen werden, die nichts mit diesem Angebot zu tun haben, aber darauf hingewiesen wird, daß z.B. das Auto auch in anderen Werkstätten gewartet werden kann, ist das schlichtweg falsch. Daraufhin habe ich nochmal auf das Händlerangebot hingewiesen. Reaktion: allgemeine Garantiebedingungen. Letztendlich die Ausrede: ich wollte nur da- und darauf hinweisen - naja.
Also: wenn ich mehrfach darauf hingewiesen habe, daß es sich bei der 5-Jahre-Garantie um eine Sonderleistung des genannten Autohauses handelt, dann auf allgemeine Garantiebestimmungen hingewiesen wurde, ich trotzdem nochmal auf Unterschiede hinweise, wiederum auf den gesonderten Vertrag hinweise und dann geschrieben wird, daß lediglich auf die online-Bedingungen hingewiesen werden sollte, finde ich das schon sehr ausweichend.
Einfach mal zugeben, daß man falsch gedacht hat, ist eben bei manchen Leuten nicht drin.
billy : gut die Kurve gekriegt. 🥴
Das sind aber die allgemeinen Bedingungen für eine - von mir aus auch - Zusatzgarantie.
Diese unterscheidet sich u.a. auch in den Bedingungen §7: HD_Klaus schreibt doch auch, daß diese Garantie verfällt, wenn er das Auto im Garantiezeitraum verkauft. In den Bedingungen, welche Du nennst, steht, daß sie übertragen wird.
Deshalb nochmal: diese zusätzlichen 5 Jahre ist eine Sonderleistung/-vereinbarung, welche zwischen dem Autohaus und dem Käufer geschlossen wird. Darin werden konkrete Bedingungen festgelegt. Wenn, wie in diesem Falle, das Autohaus als Bedingung setzt, daß die Wartung nur bei denen erfolgen muß, ist das deren gutes Recht. Als Käufer muß man darauf nicht eingehen.
Dann schau mal im Beitrag #73 und 75 von HD_Klaus. Dort steht explizit: vom dortigen Autohaus. Und daß dieses eine Zugabe vom Autohaus ist.
Wenn diese 5 Jahre eine freiwillige Zugabe des "dortigen Autohauses" ist, hat das nichts mit der von Dir genannten Garantie über einen Versicherer zu tun. Und in diesem Fall legt das Autohaus die Bedingungen fest.
Ansonsten bitte ich Dich um Nachweis der Garantiebedingungen und des Vertrages, welchen Klaus mit dem Autohaus geschlossen hat, um Deine Aussage zu belegen.
Interessant
Wenn ich im Sport Modus fahre verschlimmert sich das hochdrehen enorm.
Mit den Paddels manuell hochschalten. Dann klappt das, so wie es MrPizza beschrieben hat.
In diesem Fall ist aber die Voraussetzung, daß "jede Wartung im dortigen Autohaus" durchgeführt wird.
Das läßt keinen Spielraum von wegen Service in anderen Werkstätten, da es wohl eine freiwillige Leistung genau dieses Händlers ist.