Seit wann ist der Fz.-Halter dazu verpflichtet? Ich kenne keine gesetzliche Grundlage hierzu. Bitte eine fundierte Quelle nennen.
Und selbst wenn, die Haftpflicht des Verursachers muss zahlen.
Ich habe deutlich geschrieben, das ich es meinte, hier mal eine solche Diskussion gelesen zu haben.
Von einer gesetzlichen Grundlage war nicht die Rede.
Eine Behauptung OHNE richtigen Nachweis würde ich nicht posten.
Und ich auch geschrieben, das es ja egal ist, denn die Versicherung des Gegners wird zahlen.