Aber bei Eintragungspflichtigen Umbauten braucht er doch auch den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II von der Bank. Und das mit den Besitzverhältniss ist auch eine Sache für sich und bis zur Restlosen Zahlung behält sich meistens die Bank das Eigentumsrecht vor.
Besitzer und Eigentümer sind aber zwei unterschiedliche Dinge, die es zu trennen gilt. Wenn Du immer schön zahlst, bleibst Du von Beginn an Besitzer des Wagens. ![]()
