Beiträge von Raumgleiter

    was war denn dann verkehrt an meiner Aussage in Beitrag #6, wo du ja wohl glaubtest, ich hätte das nicht richtig getrennt.? " Bis zur restlosen Zahlung Eigentum der Bank "

    Verkehrt? Wie die Folgediskussion gezeigt hat, besteht da ein gewisser allgemeiner Informationsbedarf für daran Interessierte.
    Und der Besitz ist eher nicht das komplizierte an der Geschichte.wink.png


    Aber es ist ja jetzt durch.


    Ich bin kein Jurist aber es gibt auch andere Studiengänge, die einen mit Rechtsfächern vollstopfen. Berufsbedingt bin ich da vielleicht etwas konditionierter.


    Das hat auch in meinen Augen nix mit Korinthenkackerei zu tun. Ich finde es immer gut, wenn sich Leute korrekt ausdrücken und nicht über etwas reden und dabei ständig die falschen Begrifflichkeiten verwenden.


    So, aber jetzt ist das Thema für mich wirklich durch. Hoffe, es hat Dich nicht gestört. Es sollte nicht nerven. :thumbup:


    Gruß
    Andreas

    Wenn Du jemandem das Auto stiehlst, wirst Du Besitzer aber Du kannst daran nie Eigentum erlangen.


    Ok, nun aber raus hier, es wird Zeit, sich auf Sylvester vorzubereiten.


    Gruß
    Andreas

    Nee, andersrum.
    Die Bank bleibt meist der Eigentümer und der Halter Besitzer, weil das Fahrzeug ja in seinem Einflussbereich ist.
    Daher findest Du bei vielen Rechnungen auch den Satz: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Obwohl Du es schon im Besitz (Nutzung) hast.


    Aber nun gut. Zurück zum Thema.

    Aber bei Eintragungspflichtigen Umbauten braucht er doch auch den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II von der Bank. Und das mit den Besitzverhältniss ist auch eine Sache für sich und bis zur Restlosen Zahlung behält sich meistens die Bank das Eigentumsrecht vor.

    Besitzer und Eigentümer sind aber zwei unterschiedliche Dinge, die es zu trennen gilt. Wenn Du immer schön zahlst, bleibst Du von Beginn an Besitzer des Wagens. ;)