Beiträge von AlexA

    Das Video bei Youtube habe ich auch schon gefunden, leider versteht man da gar nichts, gmhab extra einen Bekannten gefragt, der super Englisch spricht. Was sagt/erklärt der da? Kann mir das bitte jemand sagen?

    Das ist zwar ein bißchen undeutlich, aber man kann sich durchaus einen "Reim" draus machen was er da erklärt, zusammen mit den Gesten und Bildern...

    Ich verstehe das so dass er die Radhausschale demontiert, sowie die Halteklammern des Einfüllschlauches und der Entlüftungsschläuche, dann bohrt er etwas versetzt zu den Originalbohrungen an diesen Halteklammern neue Bohrungen und befestigt die Klammern etwas versetzt (nach unten) sodass die Schläuche samt Tankstutzen weiter ins Innere "gezogen" werden damit die Klappe wieder bündig schließt.


    Ich frage mich allerdings ob man nicht ohne Bohren der Klammern auskommt indem man die Schläuche innerhalb der Klammern verschiebt und diese dann einfach wieder festschraubt, sodass die Schläuche an neuer Position verklemmt sind (und bleiben).

    Frage hierbei ist ob das Piepsen nicht Bedingung für die Sicherheit (und somit Homologation) ist, und ob der TÜV nicht meckert wenn es auffällt.

    Man darf ja auch nicht die Gurtwarner deaktivieren, die sind meines Wissens nach auch vorgeschrieben.

    (...) denn die 5 jährige Garantie ist wohl an ein durchgängigen Service bei einer Vertragswerkstätte gebunden. (...).

    das ist nach EU- Recht falsch, ein Service muss "nur" nach Herstellervorschrift durchgeführt werden um die Garantie nicht zu verlieren.

    Allerdings ist es für nicht markengebundene Werkstätten mitunter schwer(er) die Herstellervorschriften einzuhalten wenn man an z.B. an die Diagnosegeräte denkt.

    Vielleicht hat der EU-Händler an den sich MX5NA gewandt hatte ein "Abkommen" mit dem AH wo er ihn hingeschickt hat, immerhin hat der EU-Händler mindestens 2 Jahre Gewährleistung zu geben, der Wagen wurde ja erst im April 2024 bei ihm gekauft...

    Was eine idiotische Aussage: EU-Fahrzeug, deshalb nur 1 Jahr Garantie. 🙈

    Sachen gibts. 🙄

    Das ist so falsch nicht, heißt aber "Gewährleistung" (nach dem 1. Jahr Beweislastumkehr). Hyundai Fahrzeuge die als Neufahrzeug über Wiederverkäufer/ Vermittler an Endkunden verkauft werden haben keine 5-Jahres-Garantie, anders: das Neufahrzeug muss als Neufahrzeug direkt an einen Endkunden verkauft werden um die Garantie zu erhalten.

    Zitat Hyundai:

    "Bitte beachten Sie, dass nur jene Fahrzeuge von der europäischen 5-Jahres Werksgarantie ohne Kilometerbegrenzung profitieren, welche von einem offiziellen Hyundai-Partner in der Schweiz oder dem europäischen Wirtschaftraum an einen Endkunden* verkauft wurden.

    Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge, welche über einen inoffiziellen Verkaufskanal und / oder nicht an einen Endkunden* verkauft wurden, von der europäischen 5-Jahres Werksgarantie ausgeschlossen sind.


    * Endkunden bezeichnen Privatpersonen, Unternehmen oder andere Einrichtungen, welche

    • ein neues Hyundai-Fahrzeug von einem offiziellen (autorisierten) Hyundai-Partner nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben haben, oder
    • ein Hyundai-Fahrzeug erworben haben, das ursprünglich von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung bei einem offiziellen (autorisierten) Hyundai nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben wurde."

    Vielleicht hat das AH ebendies festgestellt und lehnt deshalb die Garantie ab?


    *OT AUS*