da die Garnatiebedingungen keine rechtl. Prüfung standhalten müssen.
Aha. Deshalb hat die EU ja auch als rechtlich unzulässig erachtet dass Inspektionen ausschließlich in der Vertragswerkstatt stattzufinden haben, sondern dass diese auch dann die Garantie erhalten wenn sie lediglich "nach Herstellervorschrift" durchgeführt werden ![]()
Man kann eben nicht alles in seine Bedingungen schreiben, es muss trotzdem gewissen "rechtlichen Prüfungen" standhalten.