Letztenendes ist es aber ja vergleichbar mit dem Anschluss per USB-Kabel (also in meinem Fall hätte ich die Lampen ja auch per USB anstecken können) und kommt genau auf das Gleiche Ergebnis heraus. Ich meine ich habe halt keinen Stecker im USB-Slot
Du meinst,
Du kommst auf das selbe Ergebnis,
Lampen leuchten egal ob USB oder an Sicherungskasten angeschlossen,
So verstehe ich den Satz?
Nur, dass die Lampen per USB Stecker,
Die Garantie (eigentlich ) nicht beeinflussen und per Stromdieb vom Sicherungskasten das voraussichtlich nicht eindeutig geregelt ist?
Also ich sag mal so,
Alle mechanischen Bauteile am Fahrzeug nehmen ja davon keinen Einfluss,
Hier würde Dir definitiv niemand ans Bein pinkeln!
Anders, könnte ich mir vorstellen, wie es mit Steuergeräte aussieht,
Und leider gibt es da (sehr) viele am Fahrzeug.
Die Lämpchen könnten jetzt leuchten, den ganzen Tag und deine Batterie leer saugen!
Bei der Verkabelung hast du einen Fehler gemacht und dadurch könnte ein Steuergerät defekt sein,
Schwierig wird sein, dir das zu beweisen!
Nachträglich eine Anhängerkupplung einbauen,
Könnt ja ebenfalls ein Fehler passieren,
Hier verliert man sicherlich auch nicht die Garantie.
Bei Starthilfe,
Das gleiche Thema,
Einmal falsch angeschlossen können Sie Steuergeräte und Infotainmentsystem defekt sein,
Tja, wer will das dann beweisen und wie?
vermutlich kommt es auch auf die Werkstatt drauf an, die einen hierbei auch unterstützt,
Ich denke nicht, dass dies bei einem normalen Kundendienst, oder Werkstatt Aufenthalt jemand auffällt und dann sich notiert und Hyundai weiterleitet.
Ich wüsste da wirklich auch nicht eine eindeutig Antwort!