Ich bekam heute eine komplette Winterreifengarnitur inkl. Felgen mit Reifentraglast 99V vom Hyundai-Händler. In der Zulassungsbescheinigung ist jedoch deutlich 103V vermerkt. Eine explizite Nachfrage beim TÜV um die Richtigkeit der Reifen ergab: Ein 99V hat eine Traglast von 775 kg, also pro Achse 1550 kg. Die Vorderachse ist des NX4 T-GDI ist mit 1260 kg, die Hinterachse mit 1200 kg angegeben. Somit ist bei 99V noch Luft nach "oben". Trotz des Vermerks 103V sind also auch Reifen mit 99V zulässig, so lange die Reifentraglast pro Achse deutlich höher ist wie die im Schein angegebenen Werte. Dies als Info für den Reifenkauf. Irritiert, wird aber pro Achse gewertet.
Irreführende Traglastangabe
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So ist es,
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Auswertung durch die KI: 👍
- Die rechtliche Basis: Seit einigen Jahren ist es rechtlich zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Lastindex als im Fahrzeugschein eingetragen zu fahren. Die einzige Bedingung ist, dass die physikalische Traglast der Reifen die tatsächliche maximale Achslast Ihres Hyundai Tucson (geteilt durch 2) abdeckt. [1, 2]
- Die Rechnung des TÜV: Da Ihre maximale Achslast laut Papieren bei 1200 kg liegt, fordert das Gesetz eine Mindesttraglast von 600 kg pro Reifen. Ein Reifen mit dem Lastindex 99 trägt bis zu 775 kg, liegt also massiv über dem gesetzlichen Minimum
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