Beim Leasing ist es halt ne Grauzone,
Ich kann mir gut vorstellen, dass die überall rum meckern bei Rückgabe.
Ja, beim Leasing ändert sich die Rechtslage entscheidend: Wenn eine solche Klausel im Vertrag steht, müssen Sie diese einhalten, da der Leasinggeber der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. [1, 2]
Während die gesetzliche Garantie geschützt bleibt, greift beim Leasing das Sachenrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Leasinggeber vorschreiben dürfen, in welchen Fachbetrieben Schäden repariert werden müssen. [1]
Das sind die Konsequenzen und Ihre Optionen:
1. Das Risiko bei der Fahrzeugrückgabe
Wenn Sie die Scheibe trotz Klausel bei Carglass tauschen lassen, droht Ihnen am Ende der Laufzeit bei der Leasingrückgabe Ärger: [1]
- Nachbelastung: Der Gutachter prüft, ob die Scheibe das korrekte Hersteller-Logo (Hyundai) trägt. Fehlt dieses oder fällt auf, dass eine Fremdfirma die Arbeit gemacht hat, kann der Leasinggeber den Tausch der Scheibe in einer Vertragswerkstatt auf Ihre Kosten verlangen – selbst wenn die Carglass-Scheibe perfekt sitzt.