Tageszulassung bei EU-Fahrzeugen

  • Da wir morgen endlich unseren Dicken abholen können, war ich heute bei der KFZ-Zulassungsstelle. Neben dem üblichen "Papierkram" habe ich unter anderem einen deutschen Fahrzeugbrief erhalten (beim Fahrzeug handelt es sich um ein belgisches EU-Fahrzeug).
    Aufgrund verschiedener Beiträge hier im Forum hatte ich eigentlich schon fest damit gerechnet, dass der Wagen bereits eine Tageszulassung in Belgien haben wird und ich entsprechend kein Erstbesitzer bin. Schaue ich mir allerdings nun meinen Fahrzeugbrief an, steht dort in der Spalte "Anzahl der Vorhalter" ein "-".


    Entschuldigt die vielleicht etwas blöde Frage, aber das sollte doch bedeuten, dass ich auch Erstbesitzer bin, oder nicht?


    Mich verwirrt nämlich ein zusätzlicher Vermerk im unteren Bereich des Dokuments: "Diese Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde für das oben beschriebene Gebrauchtfahrzeug (Einfuhr EU) ausgegeben".

    Hyundai Tucson 1.6 T-GDI DCT 4WD Premium, Vollaustattung, Pepper Grey, aus Belgien

  • Das heißt du bist der zweitbesitzer.

    ...und hast ein "Gebrauchtfahrzeug" erworben. Aber egal, danach fragt doch kein Mensch, weder beim Wiederverkauf noch sonst wo, es sei denn die Versicherung wertet es anders. Trotzdem viel Spaß mit deinem "Neuen" ;)

  • Genau so ist es viel Spaß mit deinem vollwertigen EU-Neuwagen der in keinster weise anders ist als ein deutsches Modell. :thumbup::m0044:

  • "Anzahl der Vorhalter" ein "-".

    Ein "-" ist doch gleich mit "0" zu stellen. Wieso sollte er dann Zweitbesitzer sein ?
    Bei mir war es genau so und ich stehe im Fahrzeugbrief als erster Besitzer drin ,Anzahl Vorhalter = 0
    Ich verstehe Eure Aussage nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Thunder ()

  • "Diese Zulassungsbescheinigung Teil 2 wurde für das oben beschriebene Gebrauchtfahrzeug (Einfuhr EU) ausgegeben".

    und wieso dann Gebrauchtfahrzeug.??? ( was allerdings auch egal ist.) Tucson ist Tucson und das heißt einfach toll.

  • Ich habe vor Jahren in der Zulassung gearbeitet...


    Damals war es noch so, dass bei Erstzulassungen eine 0 rein kommt und bei einer
    Ersterfassung eines Gebrauchten ( also bereits zugelassenem Auto z.B. im Ausland ) ein Strich einzutragen ist. Genauso wie bei Wiederzulassungen von älteren Fahrzeugen die nicht mehr beim KBA gespeichert sind kann auch ein Strich eingetragen werden ( z.B. Verlust der Papiere ).


    Ich hoffe ich konnte helfen und es hat sich nicht alles geändert....


    Viel Spaß mit einem tollen Auto!!!!

  • EU Fahrzeuge werden in dem EU Land registriert, in das Sie geliefert werden. Meist wird da eine sogenannte Händlerzulassung durchgeführt. Wenn das Fahrzeug dann nach Deutschland kommt, wird hier ein neuer Brief ausgegeben. Aus der EU Zulassungsbescheinigung wird dies jedoch ersichtlich, es gibt jedoch dabei unterschiedliche Vorgehensweisen. Über die rechtliche Interpretation dieses Vorgangs gibt es sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Sicher ist jedoch, das bei Wiederverkauf, wenn das Fahrzeug nicht sehr alt ist ( 4-5) Jahre, an einen Händler dies negativ bewertet wird. Bei längerem Besitz spielt dies jedoch keine Rolle mehr. Zusammengefasst kann gesagt werden, kurzer Besitz= Niedrigerer Wiederverkaufswert. Langer Besitz= ist es eine zu vernachlässigende Rolle. Es sollten jedoch immer die individuellen Ansprüche, Einkaufspreis, Ausstattung, Nutzungsdauer und Serviceansprüche für jeden die entscheidende Rolle beim Kauf spielen. Einer siehts so, der andere so. Beide Wege können die richtigen sein :)

  • Ich hatte schon diverse Neuwagen, darunter auch einige Tageszulassungen. Diese haben bei dem Angebot für die Inzahlungnahme den jeweiligen Händler nicht gejuckt. Manche hatten sogar erst nach dem Angebot gefragt, ob es eine Tageszulassung war, hat dann an dem Preis aber auch nichts mehr geändert und die Fahrzeuge waren nicht sehr alt. Mein AT-Tucson wird auch einmal zugelassen, sehe ich sowas von entspannt, versicherungstechnisch wird er als Neuwagen eingestuft, zumindest bei meiner.


    Das eine Tageszulassung den Wiederverkauf schmälert ist m.E. ein alter Hut.

    Grüße
    Michael


    Hyundai Tucson, 1.6 T-GDI DCT, 4WD, Platin (EU-Ausführung, AT, also alles drin), Thunder Grey, seit 12.08.2016 (EZ: 07/2016).