Da werden jetzt aber zwei grundlegend unterschiedliche Sachverhalte ganz gewaltig durcheinander gebracht...
1. Defekt am Fahrzeug der Eltern unseres Mitforisten: Offensichtlich wurden ja Garantiearbeiten durchgeführt, wenn auch (bisher) erfolglos. Also hier kein Problem mit Hyundai Deutschland wegen Garantie für EU-Fahrzeug...
aber da ja die Reparaturversuche offensichtlich erfolglos waren, kommt die
2. Rückabwicklung/Wandlung: Ganz klar und eindeutig, ohne jegliches wenn und aber: Diese kann nur und ausschließlich mit dem (Kauf-)Vertragspartner abgewickelt werden, also TS Automobile oder wie immer der Laden heißt. Das hat definitiv nichts mit Hyundai Deutschland oder Hyundai egal wo zu tun...
Und hier kommt dann doch das EU-Fahrzeugproblem zum Tragen: Durch die bisherigen Reparaturversuche durch Hyundai bzw. bei Hyundai-Werstätten wurde dem Vertragspartner TS die Möglichkeit der Nachbesserung genommen. Er kann also eine Rückabwicklung verweigern und auf weitere eigene Nachbesserungsversuche bestehen - und das kann halt erneut zu längeren Ausfallzeiten des Fahrzeugs führen. Oder er stellt sich sogar auf den Standpunkt, dass durch die erfolglosen Versuche der Zustand soweit „verschlimmbessert“ wurde, dass Nachbesserungen durch ihn nicht mehr sinnvoll möglich seien. Die Wahrscheinlichkeit, dass er damit durchkommt, ist nicht allzu gering...
Insofern - in einer solch speziellen Situation ist der EU-Kauf tatsächlich von Nachteil...und das schreibt jemand, dessen Tucson auch ein EU-Wagen war.
Grüße in einen hoffentlich baldigen Feierabend
Willy