EU_Import und ein paar Fragen

  • Grundsätzlich gehe ich auch mal davon aus, dass so ein nicht ganz kleiner und ziemlich renommierter Händler sich im Klaren darüber ist, was er bewirbt...und dass er im Zweifel auch zur Verhinderung kompletten Rufschadens für Schäden/Probleme aufkommt. Und vielleicht hat er sich ja auch eine kompetente Rechtsberatung eingeholt, die zu einer anderen Auffassung kommt, als es die meine ist.
    Insofern: Mach dir erst mal keinen Riesenkopf um die ganze Geschichte, freue dich einfach auf deinen Neuen und kläre das ohne jegliche Spekulationen dann mit Hyundai Deutschland, wenn du das Fahrzeug und die Papiere hast.


    Schönes Wochenende :m0013:
    Willy

  • Hallo Willy,


    alles ander nützt ja jetzt auch nichts! :thumbup:
    Ich hoffe das er jetzt in ca.3 Wochen kommt!Und werde ich das abschliesend klären
    Ich wünsche Dir und auch allen anderen ein schönes Wochenende!
    Ich werde mich auf jeden Fall melden wenn ich ich näheres weiß und der Gemeinde mitteilen,wie es ausgegangen ist 8o #


    Gruß Klaus

  • vielen dank für die vielen antworten. ich verstehe es so, dass der händler in deutschland das fahrzeug nur kauft, aber nicht auf sich zulässt. erst bei dem weiterverkauf an mich werden meine daten als endkundendaten weitergegeben. der vertrag kommt aber mit dem deutschen händler zustande.

  • hier noch eine ergänzende antwort des händlers:


    Wie mein Kollege Ihnen bereits bestätigt und geschrieben hatte, erhalten Sie die Garantie und auch das dazugehörige Garantie-/Serviceheft (ohne geht es nicht).
    Der Wagen steht beim Lieferanten und wurde nicht von einem Hyundai Händler Übergabe fertig gemacht, sondern von einem Hyundai Importeur.
    Dieser ist für den Vertrieb eines ganzes Landes zuständig und beliefert somit Hyundai Händler.
    Für weitere Rückfragen könne Sie uns gerne kontaktieren.


    ich hoffe jetzt einfach mal, dass es so passt

  • Hört sich ehrlich gesagt schräg an...wo ist denn in dem ganzen Konstrukt der autorisierte Hyundai-Händler, der für die Garantie zwingend erforderlich ist (siehe meinen Post mit dem Auszug aus den Garantiebedingungen)? Ich hoffe mal, dass sich dein Verkäufer da (rechtlich) in seiner Auffassung abgesichert hat...ich hoffe das sehr für dich und alle anderen Betroffenen.


    Viele Grüße
    Willy

  • Hallo zusammen!
    Also bei mir läuft es eben halt so dass mein Auto von einem Hyundai Händler in Belgien zugelassen wird! Mein EU Händler kauft dann das Auto von dem Hyundai Händler in Belgien und verkauft es an mir weiter. Ergo hat er eine Tageszulassung aus Belgien von einem autorisierten Hyundai Händler! Was wohl richtig ist ist das dann mein Zwischenhändler kein autorisierter Autohändler ist mir aber dennoch ein Fahrzeug verkauft was offiziell bei Hyundai Belgien also ein autorisierten Autohändler zugelassen worden ist.
    Wir dann letztendlich Hyundai Deutschland mit der Garantie sieht weiß man dann eben halt noch nicht aber wie schon mit WillyOne besprochen und geschrieben muss man jetzt einfach abwarten wenn das Auto da ist was Hyundai Deutschland dazu sagt wir lassen uns alle mal überraschen!


    Gruß Klaus

  • Also,ich habe einen EU Wagen aus Belgien EZ 1/17
    Jetzt hatte ich den Radarsensor vom Toter-Winkel- Assy defekt. Die Werkstatt hat direkt gesagt das das natürlich in die 5 Jahresgarantie fällt. Der Sensor ist bestellt und soll nächste Woche eingebaut werden. Bisher hatte ich also keine Probleme...
    Die Werkstatt sagte auch das die 5 Jahresgarantie europaweit gültig ist.

  • Deiner ist EZ 01/2017....da galten die fraglichen Garantieregelungen noch nicht, erst ab März 2017...


    Willy