Pannenhilfe / Mobilitätsgarantie trotz Reimport

  • macht doch was ihr wollt mal sehen wie lange es dauert bis ihr euch die Köpfe einschlagt

    In jedem Forum und jedem Thread gibt es endlose Diskussionen über hab ich oder hab ich nicht. Ich hab ja nichts dagegen, daß sich die EU-Importfahrzeug Besitzer Klarheit verschaffen und ihre Zweifel ausräumen wollen über das was sie gekauft haben, nur leidet die Übersichtlichkeit des Forums. Zu fast jedem Sachverhalt stößt man auf diese endlosen Diskussionen.


    Kannst du nicht alle EU-Diskussionen in einen EU-Import-Thread verschieben, damit dieses Forum übersichtlich bleibt. Das soll keine Diskriminierung oder sonst was Negatives sein. Bitte richtig verstehen und über diesen Vorschlag keine neuen Diskussionen entfachen.

  • wen du deinen ersten ölwechsel machst muss du bei dem Hyndai händler die anmelden dann kannst du es voll geniesen habe in Frankfurt bei Hyndai angerufen
    Mobilitätsgarantie

  • Hallo,
    diese kostenlose Möglichkeit, für den FHH dir bei dieser Gelegenheit was schönes Aufzuschwatzen, sind bei einem EU Modell nicht dabei.

    Tucson Platin (AT Version) 1.6 l T-GDI - 177 PS - 7 Gang Autom. DCT - 4WD - micron grey, BJ 2016 vFL

  • Mir hat Hyundai Deutschland mitgeteilt, es gilt das, was im jeweiligen Serviceheft an Leistungen aufgeführt ist. Habe deshalb mein slowenisches Serviceheft mit OCR-Erkennung gescannt, die Texte kopiert und mittels Google-Translator übersetzt. Kann da keine Unterschiede erkennen. Demnach ist auch die Mobilitätsgarantie dabei. Die Händler wollen einem da natürlich Angst machen und erzählen alles Mögliche. Nur nicht verunsichern lassen!

  • Moin zusammen,

    Kann da keine Unterschiede erkennen. Demnach ist auch die Mobilitätsgarantie dabei.

    ich habe zwar aktuell kein deutsches Serviceheft zur Hand, aber im Garantie- und Service-Heft für Österreich steht unter Mobilitätsgarantie Punkt 6.3:


    "GESCHÜTZTES FAHRZEUG
    Ist jedes neue, durch die HYUNDAI Import
    Gesellschaft m.b.H., als Generalimporteur
    nach Österreich importierte und von einem
    autorisierten HYUNDAI-Vertragshändler
    verkaufte HYUNDAI-Fahrzeug, welches
    in Österreich oder in seinen angrenzen
    den Nachbarländern zugelassen ist, mit
    einem zulässigen Gesamtgewicht bis ein
    schließlich 3,5 Tonnen, bei Vorlage des
    Garantie- und Serviceheft des betreffen
    den HYUNDAI-Fahrzeuges."


    Ich gehe davon aus das der gleiche Text auch in einem deutschen Garantie- und Service-Heft drin steht, nur das darin Hyundai Motor Deutschland GmbH statt HYUNDAI Import Gesellschaft m.b.H. genannt ist.
    D.h. in einem slowenisches Garantie- und Service-Heft steht dann wohl die in Slowenien zuständige Hyundai Tochter drin.


    Für mein EU-Fahrzeug bedeutet dies: Nicht von Hyundai Motor Deutschland GmbH nach Deutschland importiert + nicht von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler verkauft = keine Mobilitätsgarantie. Zumindest ist Hyundai Motor Deutschland GmbH dazu nicht verpflichtet.


    Mein EU-Fahrzeughändler hatte mir auch gleich vor Kauf gesagt das für mein Fahrzeug die Mobilitätsgarantie von Hyundai in Deutschland nicht gilt. Daher habe ich eine Mobilitätsgarantie (Schutzbrief) über meine Kfz.-Versicherung für 8 Euro im Jahr gleich mit abgeschlossen. Ist letztendlich auch nichts anderes wie von irgendeinem Automobilclub oder von Hyundai selber. ;)


    Gruß Jim

  • Sehe ich auch so.


    Nach dem ersten Ölwechsel hat mir mein FHH ohne Aufpreis für mein Fahrzeug eine Mobilitätsgarantie abgeschlossen und mir die Unterlagen mitgegeben.
    Andererseits ist in meiner KFZ Versicherung auch eine mit dabei.

    Tucson Platin (AT Version) 1.6 l T-GDI - 177 PS - 7 Gang Autom. DCT - 4WD - micron grey, BJ 2016 vFL

  • Mein Fahrzeug stammt ja von einem "autorisiertem Hyundai-Händler", auch wenn es ein slowenischer Händler ist und die Mobilitätsgarantie gilt europaweit. Ist mir aber auch egal, denn ich habe auch noch eine Schutzbriefversicherung für alle Autos meiner Familie.