Man MUSS überhaupt nichts aktualisieren und - siehe da - das Auto fährt genauso gut oder schlecht wie vorher.
Beiträge von GMH
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Ich bin mir meiner Aussagen immer sicher.
Aber bei einer Betonwand macht die Heckklappe nicht Halt.
Habe dies mit einer Styroporplatte ausprobiert.
Sonst gabe es schon längst Abplatzungen und Kratzer.
Das die Rückfahrkamera dies bei Radträgern erkennen soll ist schon von der Logik her nicht nachvollziehbar, da diese dann ja dauernd aktiviert sein müßte.
Aber der gute Mann von Hyundai möge dies vorführen. Reden kann man viel.
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Nein.
Geht leider erst nach Berührung zu.
Sonst müßten ja Sensoren in der Heckklappe verbaut sein, was allerdings nicht der Fall ist.
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In der Suchfunktion.
Es sind zum Thema Laden hier unzählige Artikel verfaßt ( auch von mir )
Weitere finden sich im Internet.
Auch beim Händler gibt es diverse Prospekte.
Zu meiner Zeit hat man sich auch vor dem Kauf über wesentliche Aspekte eines fahrbaren Untersatzes zumindest ansatzweise informiert.
Hier dürfte das allerdings - nachvollziehbar anhand des Textes - nicht der Fall gewesen sein.
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Nun ja, das ist die Frage-
Es ist halt so wie bei vielen Dingen und ich schon angeführt habe.
In D ist das Ein/Ausparken mittels Fernstart mit dem Schlüssel wohl erlaubt und man bekommt Fahrzeuge die diese Funktion haben.
In AT eben nicht und daher gibts das Auto auch nicht mit dieser Funktion zu erwerben.
Die Frage ist, wie sieht es mit einem Import aus D aus?
Muß diese Funktion nachweislich ausprogrammiert werden oder erlischt die Betreibserlaubnis.
Das selbe mit der Radarboxwarnfunktion der Software ( die offenbar nur bei fest installierten Geräten funktionieren dürfte )
In AT erlaubt, in D offenbar verboten.
Diese Frage müßte eigentlich ein Jurist klären. Rätseln bringt nichts.
Oder der Generalimporteur.
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Nun das gilt für Zubehör.
Aber auch für von Werk verbauten Navigationseinheit?
Oder für die Fahrzeugsteuerung über Fernbedienung ab Werk.
Das denke ich nicht.
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irgendwas kann da was nicht stimmen.
Wenn das Auto regulär in einem Land regulär zugelassen ist und eine Funktion in einem fix verbauten Gerät sich aktivieren läßt, kann es nicht verboten sein.
Denn sonst würde es im Zulassungsland deaktiviert sein.
Also in Österreich dürfte diese Warnfunktion erlaubt sein zumal auch im Navigationsbild ersichtlich.
Wie es in D oder anderswo ist, weiß ich nicht.
Beispiel.
In D gibt es die Fernstartmöglichkeit zum Ausparken.
In AT ist dies offenbar verboten, da nicht erhältlich.
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65 aber zeitweise fühle ich mich wie 85 obwohl ich nicht weiß wie ich mich mit 85 fühlen werde, sollte ich so alt werden.
Aber sooo schlimm war ich ja gar nicht.
Alles verstanden.
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oh wie zufrieden wir doch in de 70er Jahren waren, wo wir das Wort Update noch gar nicht kannten.
Es gab zwar auch Süchte, aber digitale waren noch nicht darunter.
( ein wenig zum Nachdenken )

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ok war mir neu.
Aber der Satz wirkt für mich eigenartig, das der PHEV eine Starterbatterie braucht, da dieser ja immer elektrisch anfährt.
Aber natürlich, wenn der Akku tiefentladen ist, und keine Kraft zum Anfahren vorhanden, muß er wohl den Starter nutzen.