Anspruch auf einen Leihwagen, hat man bei Hyundai nur, wenn das Auto eingeschleppt wird.
Also nicht selbstständig zur Werkstatt gefahren ist.
Sollte man doch einen bekommen ist es Kulanz vom Händler, aber keine Pflicht.
Diese Info hab ich von einem Hyundai Mitarbeiter bekommen.
Das Einschleppen gehört ja eh zum Service und er meinte wenn sie unbedingt einen Leihwagen benötigen, kommen sie nicht selbst hier hin, sagen sie das sie sich unsicher sind mit dem Auto zu fahren und lassen sie ihn hierhin schleppen, nur dann steht ihnen ein Leihwagen zu.