Beiträge von lpg-uwe

    Am 06.12.202 wurden für GEN5W neue Updates (EUR.S5W_L.001.001.221129) incl. Kartenupdates (EUR.15.47.67.025.621.5) veröffentlicht.


    Am 06.12.2022 ist für IONIQ5 (OTA) ist ein neues Update GEN5W (EUR.S5W_L.001.001.221129) incl. Kartenupdates (EUR.15.47.67.025.631.5) veröffentlicht worden (benötigt 64GB USB-Stick).

    liebe Tucson Freunde wie bereits mitgeteilt habe meinen Prime seit Mitte Oktober, bin immer noch begeistert!

    Was mich aber fürchterlich an diesem Fahrzeug stört, sind die Wahltasten für vorwärts (D) und rückwärts (R). Ich erwische mich immer wieder dabei, dass ich die Tasten verwechsele. Logisch wäre doch meiner Meinung nach, wenn die „D“ vorne (wie vorwärts) und die „R“ hinten (wie rückwärts) wäre. Würde mich freuen, wenn ich „Gleichgesinnte“ finden würde.

    Oder bin ich als 76-jähriger schon etwas senil?



    Dein Beitrag gehört in den Thread

    Ein Paar Wünsche für bessere Tucson

    admin bitte verschieben

    Kannst Du mir mal Deine Gassystemeinbauprüfung (GSP) posten. Komisch ist, das wir das gleiche Fahrzeug (gleiche LPG-Anlage) mit unterschiedlichen Werten unter Punkt 15.GSP haben ?!


    Die UN ECE R115 regelt die Abnahme von fahrzeugspezifischen Autogasanlagen und und umfasst alle Fahrzeuge des gleichen Typs (hier HyundaiTucson TLE 1.6 T-GDI 7GangDCT 2 WD); das war ja der Sinn bei deren Einführung. Es sollte ja dadurch keine Einzelzulassung mehr geben. das Verfahren nach R115 für die Hersteller teuer, da für jeden Fahrzeugtyp Anlagen-Kits zusammengestellt und vorab abgenommen werden müssen:

    Ausnahmen:

    Alle Fahrzeuge bis einschließlich Emissionseinstufung EURO D3 sind von der R115 Regelung ausgenommen und dürfen somit auch weiterhin nach 67R umgerüstet werden. Das bedeutet, dass fast alle klassischen Fahrzeuge mit Euro 1, Euro 2 oder Oldtimer auch weiterhin problemlos auf LPG Autogas umgerüstet werden dürfen; ebenso Import-Fahrzeuge (Schlüsselnummer 2.2 durchgenullt).

    Ich würde zuerst einmal die KFZ-Steuer online berechnen (Link). Für Fahrzeuge mit Erstzulassung in 2020 gilt ein anderer Steuersatz als für Fahrzeuge mit Erstzulassung in 2021.

    Darum geht's hier doch nicht sondern darum das bei der Zulassung ein Fehler gemacht wurde. Die Steuer wird/wurde ja nach den Eintragungen bei der Zulassung berechnet und war somit "richtig", weil auf falscher Grundlage berechnet.

    Ja , da stimmt was nicht. Ich sollte zuers € 198,- Steuern bezahlen (Du € 218,- ???).

    Hast Du beim Kauf nicht folgendes Dokument Gassystemeinbauprüfung (GSP) mitbekommen?:tucson-forum.de/attachment/15983/

    Dieses Dokument muss bei der Zulassung vorgelegt werden.

    Unter Punkt 15.GSP sind die Angaben, die bei der Zulassungstelle im Fahrzeugschein geändert werden müssen

    (wurde be meiner Erstzulassung nicht korrekt gemacht, angeblich beide Werte eingetragen?!).

    Hat man bei Dir auch versäumt; dadurch zahlst Du eindeutig zuviel Steuern.

    Ab mit den Unterlagen zur zuständigen Zulasssungsstelle und ändern lassen und auf Fehler bei der Erstzulasung hinweisen (Steuerrückzahlung fordern, da Zulassungsstelle Fehler gemacht hat); dann erfolgt ein neuer Steuerbescheid.


    10% der Einsparung dann an mich :P

    Nach Durchsicht meiner Kaufunterlagen steht ganz klein irgendwo drin, das TÜV Rheinland ein Gutachten zu einem holländischem Frzg. gemacht hat.

    Also doch eventuell ein ursprünglich holländischer TUCSON TLE ??


    Ist mir aber letztendlich egal......er fährt sehr gut (für mich)


    Der TÜV hat da bestimmt das Gutachten zu UN ECE R115 erstellt; da PRINS-Anlage offensichtlich ein holländisches Fahrzeug.

    Da Du ja offensichtlich ein mit meinem Tucson identisches Fahrzeug hast, hier mal zwei Fragen:

    Was steht in Deiner Zulassung im Feld V,7 (bei mir 157g/km)?

    Zahlst Du auch € 156.- Steuern?

    Bei meinem TLE gibt es einen Schalter zum Abschalten dieser Warnfunktion; leider wird es nicht durch den Anschluss eines Steckers in der Steckdose der Anhängerkupplung abgeschaltet!