Beiträge von lpg-uwe

    Von Hyundai Pressemitteilung 2022

    • Hyundai Motor Group (HMG) und TomTom vertiefen ihre Partnerschaft und statten standardmäßig alle Fahrzeuge in Europa mit TomTom-Technologie aus
    • Die erweiterte Zusammenarbeit umfasst nun alle Fahrzeuge von Hyundai, Kia und Genesis in Europa
    • TomTom Maps und Real-Time Traffic verbessern das integrierte Navigationserlebnis von HMG-Fahrern
    • TomTom ADAS Map erhöht die Sicherheit und den Komfort der Highway Driving Assist Technologie von HMG und hilft dabei, die gesetzlichen Vorgaben für intelligente Geschwindigkeitsassistenten (ISA) zu erfüllen

    Wie schon in #1869 Geschrieben:

    GENESIS sowie NEXO haben ein anderes Navi-System ( Premium Gen5 Navigation).

    Wir haben alle noch Standard Gen5(W) Navigation und damit die Karten von HERE !

    Ich habe hier mal die Kosten für Inspektionen aus dem Forum zusammengestellt.

    Inspektionskostenvergleich.zip

    Das Excelsheet ist zum Ansehen auf dem Monitor optimiert und nicht zum ausdrucken geeignet.

    "Link runterladen, entpacken und speichern. Dann kann man das so groß machen wie man will."


    Es sind nicht nur NX4 aufgeführt sondern auch ein paar TLE, unter anderem meiner (die ersten 4 Einträge). Interessant sind die Preisvergleiche für Stundenlöhne, Ersatzteile, Öle und Verbrauchsmaterialien, die durchaus modellübergreifend verglichen werden können.

    Noch krasser sind die unterschiedlichen Preise für den Dichtring, der bei jeder Inspektion (Ölwechsel) auftaucht; hier geht es bei € 0,42 los und endet bei sage und schreibe € 2,70 (alles netto) !!!

    Ich sammle alle geposteten Inspektionsrechnungen in einem Excelsheet und habe dies hier schon mal gepostet.

    Hie aus der Betriebsanleitung für Tucson NX4 (2023 ) aus dem englischen übersetzt:


    "Erfordert <API SN PLUS (oder höher) Vollsynthetisches> Motorenöl. Wenn eine niedrigere Spezifikation

    Motoröl (mineralisch, halbsynthetisch, minderwertige Spezifikation, etc.) verwendet wird, ersetzen sie

    das Motoröl und der Motorölfilter wie unter Wartung bei starker Beanspruchung angegebenen Bedingungen.


    Wartung unter harten Einsatzbedingungen: Motoröl und Motorölfilter austauschen alle 5.000 Meilen (8.000 km) oder 6 Monate."

    Autsch! Dann finde ich ihn hübsch dezent. Bei uns sind mit dem EU-Kennzeichen alle Klarheiten beseitigt ;)

    Stimm so nicht ganz!

    Länderkennzeichen sind für alle Fahrzeuge Pflicht, die ins Ausland fahren. Weltweit gibt es rund 220 verschiedene Länderkürzel: von Staaten, aber auch von autonomen Gebieten wie Grönland, Gibraltar oder Aruba. Fahrzeuge, die in einem EU-Staat zugelassen sind, besitzen ein sogenanntes EU-Kennzeichen, das am linken Rand über ein blaues Feld mit der Länderkennung verfügt. Auch viele Länder außerhalb der EU haben ähnliche Kennzeichen eingeführt – zum Beispiel Norwegen, die Ukraine, Weißrussland und die Türkei.

    Ist man mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island unterwegs, genügt das EU-Kennzeichen mit integriertem D. Außerhalb der EU - oder wenn man noch ein altes Kennzeichen hat - benötigt man ein eigenes ovales D-Schild. (Zitat ADAC)

    Deine Rechnung ist leider falsch. Die Gesamtmasse von 1392kg übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers; die Stützlast ist nicht abziehbar! Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ist eine unveränderbare

    Größe. Die Stützlast hat bedingte Auswirkung auf die Anhängelast (erhöht sie ggf.)!

    Du verwechselst Anhängelast (was der PkW max. ziehen darf) mit Anhängergesamtlast (zulässsiges Gesamtgewicht des Anhängers).

    ...

    Meine Logik ist, wenn die Stützlast vom zul. Gesamtgewicht in Abzug gebracht und dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird, dann ist eine Überladung des Anhängers, so wie in diesem Fall, ja gar nicht mehr gegeben. .....

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.

    Dadurch erhöht sich m.M. nach nur die technisch zulässige Anhängelast (gebremst oder ungebremst) um die Stützlast.

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Mein Tucson hat z.B. eine Anhängelast von 1600kg gebremst (750kg ungebremst) und eine Stützlast von 100kg.

    Also kann ich einen gebremsten Anhäger mit einer Gesamtmasse von 1700kg ziehen, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht der Hängers ist ebenfalls 1700kg und die tatsächliche Stützlast (durch Ladung richtig eingestellt) ist 100kg . Ich darf also einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1600kg nicht mit 100kg überladen.

    Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ist UNVERÄNDERLICH!

    LIes auch mal hier nach (Welche rechtlichen Grenzen gibt es? Punkt 3.)

    Ich kann nur raten das Bußgeld von €10,- zu zahlen.

    Schau Dir mal hier das Video an; die Stützlast wird nur bei der Berechnung der tatsächlichen Achslast abgezogen.

    Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.

    Je mehr Ausstattung desto höher ist der CO2 Wert.

    Bei mir liegt der Wert bei 146. Macht dann 143,00 Euro

    bei der Steuer.

    Mit der Ausstattung hat der CO2-Wert nichts zu tun; nur mit der Motorisierung (Hybrid bzw. Pluginhybrid) und dem Antrieb (2wd, 4WD).