gut TFL hatte ich an mein alten POLO damals nicht
hab mal den Text vom TÜV abgetippt der das bemängelt hatte
Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) muss zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten. So wird sichergestellt, dass bei einem Ausfall einer anderen Fahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht, Fernlicht) vom Gegenverkehr zumindest die Umrisse des eigenen Fahrzeugs wahrgenommen werden können. Ansonsten ist das Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs vorgesehen, wobei die Lichtstärke des Standlichts nach vorne nur einige Prozent des Abblendlichts entspricht.