Für jede Beleuchtungseinrichtung an einem Kfz. ist eine Kennzeichnung (E-Zeichen, ECE-Prüfzeichen) vorgeschrieben. Dieses besagt, dass die Leuchte für die Nutzung an Fahrzeugen gestattet ist und die sog. ECE-Homologation hat. Wenn Du durch Überkleben nun diese Leuchte veränderst, liegt die ECE-Homologation nicht mehr vor. Du nutzt also eine nicht erlaubte Leuchte und somit ist die ABE des Fahrzeugs erloschen. Kurz und gut: Es ist verboten!
Aus diesem Grunde sind die Fahrzeuge (u.a. Oldtimer), die z.B. aus Kalifornien importiert werden, erstmal nicht zulassungsfähig und müssen umgerüstet werden.