Beiträge von billy

    Sicherlich spielt bei Abarbeitung der Aufträge in einem Autowerk eine Rolle, über welche Ausstattung das Produkt verfügen soll. Wenn einige Ausstattungsfeatures nicht vorrätig sind oder es zu Lieferverzögerungen kommt, werden diese Aufträge erst später abgearbeitet.


    Ebenso werden die Aufträge nach Farben sortiert, da man nunmal nicht soviel Lackierstraßen hat, wie es Farben für ein Fahrzeug gibt.


    Auch wird das Zielland eine Rolle spielen. Ein Fahrzeug, dass nach Deutschland geliefert wird, hat einen höheren Nettopreis als ein baugleiches Fahrzeug für den z.B. rumänischen Markt. Somit ist der Gewinn pro Fahrzeug auch unterschiedlich.


    Bei EU-Händler wird es auch eine Rolle spielen, wie liquide der Händler ist. Oftmals müssen erst ein paar andere Fahrzeuge ausgeliefert werden, bis der Händler wieder genug Geld hat, um seinem Partner im Ausland neue Fahrzeuge abzunehmen.

    Du kannst den Beifahrerairbag mit einem Schalter deaktivieren, wenn Du auf dem Beifahrersitz eine Babyschale montiert hast. Grundsätzlich sollte der Airbag aber aktiv sein. Warum auch nicht? Im normalen Alltag spielt es keine Rolle und im Falle eines Unfalls schadet es auch nicht.

    Ich würde es verm. drauf ankommen lassen. Für die Dummheit anderer (=> die, die für die Umsetzung div. Vorschriften verantwortlich sind) kann ich nix.

    Betrifft mich aber auch nur in soweit, als das es mich hätte treffen können... :P

    Eine andere Gemeinde ist auch nicht daran schuld, wenn die Heimatgemeinde fälschlicherweise die blaue Plakette an ein deutsches Fahrzeug vergibt. Ergo ist die andere Gemeinde im Recht, wenn sie bei Nutzung der E-Auto-Vorteile dies durch ein Bußgeld ahndet. Das sollte man besser vorab mit seiner Heimatgemeinde klären. Es "darauf ankommen" zu lassen, ist nicht der pfiffigste Weg. Man ist schnell zweiter Sieger.

    Wer also ein E will, muß sich an die 7 Zeichen für den Rest halten. Die blaue Plakette gibt es für Fahrzeuge in Deutschland grundsätzlich nicht. Falls die Plakette dennoch vergeben wurde, kann es sich nur um einen Fehler handeln und die Plakette ist eben nicht rechtmäßig. Ein findiger Mitarbeiter eines Ordnungsamtes kann dafür ein Knöllchen verteilen. Das Befahren einer Spur für E-Fahrzeuge ist auch nicht gestattet.


    Übrigens gibt es auf Wunschkennzeichen kein Anrecht. Es muß also eine anderes Kennzeichen gewählt werden, wenn das bisherige 8 Zeichen lang ist.

    So eine Prognose halte ich für schwierig. Wenn man sich mal die Modellpflege beim Tucson TLE anschaut, hat sich da damals sehr viel geändert. Es wurde quasi das gesamte Armaturenbrett neu entwickelt, während sich aussen nur kleinere Änderungen ergeben haben.

    mit deiner Obergrenze 8 Zeichen kann stimmen, aber laut deiner Ausführung: B-AB 1234E, das sind bei mir 10 Zeichen, Leerzeichen mit gerechnet. Da ich in meinem Nummernschild 9 Zeichen habe, ist für das E kein Platz mehr deshalb die Plakette.

    Leerzeichen werden nicht mitgerechnet.