Beiträge von billy

    Heißt das, dass der Wagen im Namen des Händlers bestellt ist, und du den als Tageszulassung bekommst? Mein Händler hat mir nämlich erzählt, dass Hyundai aktuell ausschließlich Kundenbestellungen baut und bedient. Alle Bestellungen für die Händler sind auf Eis gelegt oder storniert.

    Vorlauffahrzeuge sind Fahrzeuge, die der Händler bestellt hat, ohne eine konkreten Kunden zu haben. Zugelassen werden die erst, wenn sich ein Kunde gefunden hat. Mit Tageszulassungen hat das nichts zu tun. Natürlich kann es sein das ein Vorlauffahrzeug noch zu einer Tageszulassung wird.


    Händler machen das gerne, da sie ab einer bestimmten Anzahl von Fahrzeugen einen größeren Rabatt vom Hersteller kriegen. Wenn also ein Händler z.B. 9 Bestellungen für Tucsons hat, bestellt er einen mehr, wenn er ab 10 Fahrzeugen einen höheren Rabatt kriegt. Das 10. Fahrzeug kann er dann zu günstigeren Bedingungen verkaufen und hat unter'm Strich immernoch einen höheren Gewinn.

    Mr. Pizza schreibt aber, daß der Wagen auf ihn zugelassen wurde. UND noch in Belgien zugelassen ist. Die Frage ist jetzt: hat die Zulassungsstelle die belgischen Dokumente eingezogen? Oder wo sind die? Wenn eingezogen: womit will man dann das Auto in Belgien abmelden? Wenn nicht eingezogen: wer meldet in Belgien ab?

    Ich finde, das geht hier etwas durcheinander.

    Und weiter finde ich: ein im Ausland - auch EU - zugelassenes Fahrzeug sollte nirgendwo anders zugelassen werden können. Ich kann auch in D ein Auto nicht in 2 Zulassungsbezirken anmelden.

    Ich habe verstanden, dass der Wagen in Belgien auf eine andere Person oder den dortigen Händler zugelassen wurde. Wo liesst Du, dass der Wagen in Belgien auf Mr. Pizza zugelaasen wurde?

    Ich dachte immer, Modelljahr 22 wird ab ca. Mitte 21 gebaut?

    Insofern finde ich die Erklärung deines Händlers...fragwürdig. Aber vielleicht täusche ich mich.

    MWn wird jedoch das Modelljahr immer nach den Werksferien umgestellt, gegen Sommer/Herbst.

    Der wahre Hintergrund wird sein, dass die Fahrzeug-Papiere als Sicherheit bei der Bank hinterlegt sind. Der Händler muss erst genug Geld einsammeln, um die COC dort auszulösen.

    Der Händler sitzt in Amberg. Der hatte den EU-Wagen auf dem Hof. Mal sehen, ob der hier unterstützt.

    Solange das Fahrzeug in D nicht zulassungsfähig ist, wird der Händler das machen müssen. Alternativ kann es nur eine Wandlung des Kaufvertrages geben. Er wird einen Kontakt in Belgien haben, denn daher hat er den Wagen ursprünglich gekauft.

    Ich habe eine ähnliche Situation mit einem Anhänger aus Tchechien gehabt. Ich hatte nur die COC und mein Straßenverkehrsamt hat die Zulassung erst durchgeführt, nachdem die VIN in der COC mit der eingeprägten VIN auf dem Anhänger verglichen wurde. Also musste ich den Anhänger erst mit einem Überführungskennzeichen abholen und bei Strassenverkehrsamt vorstellen.

    Als ich meinen in der Bühne hatte, war überhaupt kein Unterbodenschutz/Steinschlagschutz vorhanden! Habe selber ein durchsichtiges aufgetragen. Vom Werk war nur eine Hohlraumversiegelung.

    In keinem Test, den ich bisher gelesen habe, wird ein mangelnder Korrisonsschutz kritisiert.

    Natürlich wird es berechnet! ist doch ein Kundenwunsch und nicht die Regel. Bei keiner Inspektion kriegst du ein kostenloses Unterbodenschutz.


    Eine Hohlraum Versiegelung kann man erst ab dem 5 Jahr Mal wieder auffrischen lassen oder man macht es auch selber.

    Ich meinte, dass ich es erstaunlich finde, dass nach einer sehr kurzen Laufzeit eine Nachbehandlung überhaupt notwendig ist. Der Unterbodenschutz sollte noch keine Fehler aufweisen, es sei denn, Hyundai hat im Werk Fehler gemacht.

    Als Hyundai um 2010 die fünfjährige Garantie einführte, gab es tatsächlich ein Inspektionspaket. Damit konnte man als Käufer alle Inspektionen während der Garantiezeit zu einem Pauschalpreis kaufen.


    Dieses Paket war jedoch an den ersten Besitzer und das Fahrzeug gekoppelt. Wenn der Wagen vorher verkauft wurde, konnte das Paket nicht mitverkauft werden und auch beim nächsten Fahrzeug nicht mehr genutzt wurde. Mir hat damals (2011) mein Händler bei Kauf eines i30 davon abgeraten, da der Paketpreis in etwa dem Preis von 5 Inspektionen entsprach. Er hatte recht.