Hallo.
Schau Dir den fett und unterstrichenen Satz an.
Als Hilfe
http://www.fischerclan.de/100kmhrechner.html
Gruß
Die Plakette für Gespanne
Änderungen bei Tempo-100-Genehmigung
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Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:
- Personenkraftwagen
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
- Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:
[*]Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
[*]Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
Bei
einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen
folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf
Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden: