Beiträge von jogy

    die Frage liegt in der Unsicherheit begründet, sonst würde er ja nicht schreiben.


    Leider kann dir hier keiner garantieren, dass das Update eine Verbesserung bringt. Alle diesbezüglichen Äusserungen bleiben subjektiv.
    Es ist ja nicht möglich "by the fly" hin und her zu switchen um etwas mehr Vergleich zu haben.


    Aber schlechter wirds wohl nicht - also wag es einfach :thumbup:

    Bei tiefen Furchen sind auch immer Verwerfungen (Wülste) entlang der Defekte vorhanden die ich mit Schleifpapier und anschliessender Heissluftbehandlung (geregelt - mit niedriger Temperatur beginnen) behandel.
    Ansonsten hift nur eine Lackierung wie hier im Forum bereits mit sehr schönem Ergebnis erfolgt oder Neuteil.

    leuchten sicher auch ein wenig den Sichtbereich der Kamera aus. Da hilft ja alles was leuchtet...


    Apropos (etwas offtopic): wurde dem Facelift ein helleres Rückfahrlicht spendiert? Das ältere Modell (meins) hat da serienmässig ja nur ein "Kontrollbirnchen" und das LED-Upgrade hilft nur begrenzt, keinesfalls zufriedenstellend
    LG Jörg

    bezüglich Fußmatten sind die Inklusiven eigentlich nur billige Werbegeschenke. Qualitativ Hochwertige muss der Käufer sich in der Regel (bei mir) nach 3 Monaten selber kaufen, da sich alles zerlegt ;(
    Bei mir war auch noch so ein gelber Händler-Aufdruck (nicht gewoben!) vorhanden, der mir die Entscheidung leichtmachte.


    Kaufentscheidend wären die aber nicht gewesen

    Ne genau das war ja der "Knackpunkt". ;) Es wurde eine fortlaufende Videoaufzeichnung gemacht und das ohne die Auslösung eines Sonsors durch ein Ereignis. Somit also eine anlasslose Aufzeichnung.
    Wen es interessiert hier das kompl. Urteil mit Antragstellung und Urteilsbegründung: https://www.gesetze-bayern.de/…eSupport=1&fontsize=small


    VG Jim

    Ähh, ja wie im Urteil steht (danke für den Link).
    Wenn das Video geschnitten wird und das sollte selbstredend durchgeführt werden, wird (sollte) es anders zu interpretieren sein.
    Ich hoffe darauf, dass ein Anwalt mit dieser ungenauen Rechtsprechung umgehen kann

    ich lese hier: "...anlassloses Filmen..."


    Das Auslösen des Crashsensorrs bedeutet ja: es war nicht anlasslos! Da wurde wohl etwas falsch interpretiert.
    In Falle eines Falles wäre es sicher ratsam, einem RA das Videomaterial zu überlassen