Wenn die Werkstatt die Diagnose gestellt hat und das Lenkgetriebe ersetzt , das Fehlverhalten der Lenkung damit
aber nicht beseitigt ist , ist die Werkstatt in der Verantwortung und muß es richten. Der Einbau sollte aber in der Werkstatt ,
die die Diagnose gestellt hat erfolgen . Sonst schiebt nacher der Eine auf den Anderen die Schuld und Du hast die Kosten.
Diagnose sollte schriftlich festgehalten werden .
Gruß Jürgen