Was passiert eigentlich, wenn man 2 Monate auf eine Klärung/Ersatzteil warten muss und das Auto nicht fahrbereit ist? Gibts da ein kostenloses Ersatzfahrzeug?
Oder ist dann die Rechtschutzversicherung am Zuge 😀?
Was passiert eigentlich, wenn man 2 Monate auf eine Klärung/Ersatzteil warten muss und das Auto nicht fahrbereit ist? Gibts da ein kostenloses Ersatzfahrzeug?
Oder ist dann die Rechtschutzversicherung am Zuge 😀?
So sieht's aus!
Ich werde, sobald ich die Garantiebedingungen in Händen habe, diese hier einstellen und das alles zu klären.
Das Autohaus bietet (nebenbei gesagt) auch ein Servicepaket für 498€ an. Darin sind die Arbeiszeiten beim Service (6 x) kostenlos und es wird nur der Materialpreis berechnet.
Auch hier ist eine Übertragung dieses Pakets bei einem Fahrzeugverkauf z. B. nach 2 Jahren nicht möglich.
Noch was zur Garantie nach dem 5. Jahr:
Der Verkäufer sagte mir, dass diese Garantiearbeiten nur in der eigenen Werkstatt durchgeführt werden und ansonsten absolut vergleichbar mit der "normalen Garantie" sind.
Geht jetzt z. B. der Motor bei einer Fahrt in Frankfurt kaputt, muss das Fahrzeug nach Nürnberg gebracht werden. Auf eigene Kosten!
Funktioniert irgend was anderes nicht und man kann trotzdem weiterfahren, ist eine kostenlose Reparatur nur beim Händler in Nürnberg möglich. Und zwar auf "eigene Werkstattkosten". So zumindest die Aussage vom Verkäufer, den ich als absolut seriös einschätze.
Hyundai Scharf, Nürnberg, Neuburger Str. 20
Nein, er gibt 5 weitere Jahre nach Ablauf der Hyundaigarantie on Top!
Voraussetzung ist: Beim Fahrzeug wurde jede Wartung im dortigen Autohaus durchgeführt. Diese weiteren 5 Jahre sind nicht übertragbar. Wird das Fahrzeug z. B. nach 6 Jahren verkauft, ist auch der erweiterte Garantieanspruch verfallen.
Ich hab soeben wegen einer anderen Geschichte mit dem Händler der mein Fahrzeug ausliefert (Neuwagen, keine Tageszulassung), telefoniert.
Das Autohaus gibt ja zu den 5 Jahren Hyundai-Garantie nochmals eine 5-jährige Garantie, sodass die Garantie 10 Jahre beträgt.
Dort gilt: kauft man einen Vorführwagen oder eine Tageszulassung, gilt das Datum des ERSTEN ZULASSUNGSTAGS.
Auch wenn nach 1 Tag das Fahrzeug wieder abgemeldet wird und z. B. 1/2 Jahr auf dem Hof oder im Verkaufsraum rumsteht: Tag der Erstzulassung ist Beginn, wie GMH es oben schon geschrieben hat.
Hi!
Manchmal ist es echt gut, wenn man in seiner Signatur die Fahrzeugdaten (Modell, Baujahr usw usw usw) reinschreibt.
Dann muss man nicht immer den kpl. Thread lesen um zu wissen, um welches Fahrzeug es sich genau handelt ![]()
Welcher Hersteller ist das auf dem linken Foto?
Ja, wenn auch hinten, dann nur in schwarz. Würde schon komisch aussehen wenn die Scheibe schwarz ist und der Windabweiser grau.
Optisch sagt mir das alles nicht zu 100% zu, aber es ist halt praktisch.
Deine Felgen passen wie schon mal geschrieben, perfekt zum Auto!
Noch was vergessen zu Fragen:
Hast Du Glasklar, Grau oder Schwarz gekauft.
Meiner ist ja Shadow-Grey-
Sollte schon noch durchschaubar sein...bin 188 groß, sollte also nicht im Sichtfeld sein.
Und: nur vorne oder auch hinten? (zwecks der Optik)...bei mir wird hinten extrem selten jemand mitfahren.
Merci!
Mal schaun, was das AH dafür verlangt.
Ich hab für sowas glaube ich zwei linke Hände ![]()